• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ERP-Gründerkredit: Erweiterte Förderung startet heute

01.12.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

ERP-Gründerkredit: Erweiterte Förderung startet heute

Beitrag mit Bild

Das Ziel des „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ ist die Förderung von Existenzgründungen, Start-ups und jungen Unternehmen durch zinsgünstige Darlehen.

Mit dem ERP-Gründerkredit werden gewerbliche und freiberufliche Start-ups und junge Unternehmen bis drei bzw. fünf Jahre nach deren Geschäftsaufnahme mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Ab 1.12.2015 profitieren noch mehr Gründer von der günstigen Förderung.

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld wird durch die Kreditgarantiefazilität des COSME-Programms der Europäischen Union (Programm zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und von kleinen und mittleren Unternehmen) und den unter der Investitionsoffensive für Europa errichteten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ermöglicht. Zweck des EFSI ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierung sicherzustellen.

Darlehen von einer Milliarde bis 2018

Ab heute, dem 1.12.2015, bietet die KfW das mit einer Garantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) versehende Produkt ERP-Gründerkredit – StartGeld verbessert an. Gründer und junge Unternehmen bis fünf (vorher drei) Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit können über ihre Hausbank Darlehen bis zu 100.000 Euro beantragen. Das Besondere dabei: Die KfW nimmt den Hausbanken hierbei 80 Prozent des Ausfallrisikos ab, was den Gründern den Zugang zu dem zinsgünstigen Kredit wesentlich erleichtert. Möglich wird das, weil der ERP-Gründerkredit nun auch vom EFSI unterstützt wird. Durch den EFSI-Fonds kann die KfW so noch mehr Gründer und junge Unternehmen besser fördern und bis 2018 Darlehen in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro bereitstellen. Die Darlehen gibt es in zwei Laufzeitvarianten (fünf und zehn Jahre); die Zinssätze liegen derzeit bei 2,05 % (fünf Jahre) bzw. 2,70 % (zehn Jahre).

(KfW, PM vom 30.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Meldung

©tadamichi/fotolia.com


16.07.2026

Wirtschaftsprüfer wachsen trotz Rezession weiter

Die Wirtschaftsprüfungsbranche wächst nach wie vor, verändert jedoch ihre Strukturen und setzt zunehmend auf KI als neuen Standard.

weiterlesen
Wirtschaftsprüfer wachsen trotz Rezession weiter
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht