• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ERP-Gründerkredit: Erweiterte Förderung startet heute

01.12.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

ERP-Gründerkredit: Erweiterte Förderung startet heute

Beitrag mit Bild

Das Ziel des „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ ist die Förderung von Existenzgründungen, Start-ups und jungen Unternehmen durch zinsgünstige Darlehen.

Mit dem ERP-Gründerkredit werden gewerbliche und freiberufliche Start-ups und junge Unternehmen bis drei bzw. fünf Jahre nach deren Geschäftsaufnahme mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Ab 1.12.2015 profitieren noch mehr Gründer von der günstigen Förderung.

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld wird durch die Kreditgarantiefazilität des COSME-Programms der Europäischen Union (Programm zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und von kleinen und mittleren Unternehmen) und den unter der Investitionsoffensive für Europa errichteten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ermöglicht. Zweck des EFSI ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierung sicherzustellen.

Darlehen von einer Milliarde bis 2018

Ab heute, dem 1.12.2015, bietet die KfW das mit einer Garantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) versehende Produkt ERP-Gründerkredit – StartGeld verbessert an. Gründer und junge Unternehmen bis fünf (vorher drei) Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit können über ihre Hausbank Darlehen bis zu 100.000 Euro beantragen. Das Besondere dabei: Die KfW nimmt den Hausbanken hierbei 80 Prozent des Ausfallrisikos ab, was den Gründern den Zugang zu dem zinsgünstigen Kredit wesentlich erleichtert. Möglich wird das, weil der ERP-Gründerkredit nun auch vom EFSI unterstützt wird. Durch den EFSI-Fonds kann die KfW so noch mehr Gründer und junge Unternehmen besser fördern und bis 2018 Darlehen in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro bereitstellen. Die Darlehen gibt es in zwei Laufzeitvarianten (fünf und zehn Jahre); die Zinssätze liegen derzeit bei 2,05 % (fünf Jahre) bzw. 2,70 % (zehn Jahre).

(KfW, PM vom 30.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


23.06.2026

Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung

Nutzflächen auf Wohngrundstücken führen nicht automatisch zu einer höheren Grundsteuerbelastung, so das FG Niedersachsen.

weiterlesen
Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


23.06.2026

DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren

Datenschutzverstöße führen nicht automatisch zur Unverwertbarkeit von Beweismitteln. Gerichte bleiben jedoch verpflichtet, die DSGVO zu beachten.

weiterlesen
DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren

Steuerboard

Benedikt Hohaus / Natalie Tafelski


22.06.2026

Erstmalige Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Beurteilung von Anteilen mit einer negativen Liquidationspräferenz (sog. Hurdle-Shares)

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in seiner Verfügung vom 28.05.2026 Stellung dazu genommen, wie Hurdle-Shares in der Regel steuerlich zu beurteilen sind und in welchen Gestaltungskonstellationen sie als Arbeitslohn zu qualifizieren sein können.

weiterlesen
Erstmalige Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Beurteilung von Anteilen mit einer negativen Liquidationspräferenz (sog. Hurdle-Shares)
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht