Der Bankenfachausschuss (BFA) des IDW hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss von Instituten („Pauschalwertberichtigungen“) verabschiedet.
Der Entwurf konkretisiert die allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätze zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen im Hinblick auf das spezifische Geschäftsmodell von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie Instituten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und stellt eine Weiterentwicklung der IDW St/BFA 1/1990 dar.
Anwendungszeitpunkt
Die finale Verlautbarung soll erstmals verpflichtend für Abschlüsse der Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2019 beginnen, anzuwenden sein. Eine Anwendung des vorliegenden Entwurfs ist bereits zulässig. IDW ERS BFA 7 steht bis zu seiner endgültigen Verabschiedung als IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung in der Rubrik Verlautbarungen, Entwürfe als Download-Angebot zur Verfügung. Zudem erfolgt die Veröffentlichung in Heft 1/2019 der IDW Life. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 14.06.2019.
(IDW vom 10.12.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)