• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ermäßigter Steuersatz neben steuerfreier Rücklage

03.11.2015

Meldung, Steuerrecht

Ermäßigter Steuersatz neben steuerfreier Rücklage

Beitrag mit Bild

Rechenspiel: Betriebliche Rücklagen zur Gewinnminderung.

Der ermäßigte Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne (sog. Fünftelregelung) findet auch dann Anwendung, wenn für den Teil des Gewinns, der auf die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils entfällt, eine steuerfreie Rücklage gebildet wird.

Der Gesellschafter einer GbR, die ein Grundstück an eine GmbH verpachtet hatte, zu deren Gesellschaftern er ebenfalls gehörte, klagte vor dem FG Münster. Nach den Grundsätzen der sog. Betriebsaufspaltung gehörten das Grundstück und die GmbH-Beteiligung zum (Sonder-) Betriebsvermögen. Im Streitjahr wurde die GbR aufgelöst und er veräußerte seine GmbH-Beteiligung. Für den Teil des hierdurch entstandenen Betriebsaufgabegewinns, der auf die GmbH-Beteiligung entfiel, bildete er eine gewinnmindernde Rücklage und beantragte für den verbleibenden Gewinn die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes, was das Finanzamt ablehnte.

Keine Doppelbegünstigung

Das Finanzgericht Münster gab der hiergegen erhobenen Klage mit Urteil vom 23.09.2015 (Az. 10 K 4079/14 F) statt. Die Rücklagenbildung stehe, so der 10. Senat, der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf den verbleibenden Teil des Aufgabegewinns nicht entgegen, denn der anteilige Gewinn aus der Veräußerung der GmbH-Beteiligung werde nach der einschlägigen gesetzlichen Regelung ohnehin nicht ermäßigt besteuert. Zu einer „Doppelbegünstigung“ durch Anwendung des ermäßigten Steuersatzes einerseits und Bildung einer steuerfreien Rücklage andererseits könne es deshalb nicht kommen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

(FG Münster / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


16.04.2026

BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten

Negative Gesellschafterkonten allein machen eine Anteilsübertragung noch nicht zu einem entgeltlichen Vorgang.

weiterlesen
BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten

Meldung

©momius/fotolia.com


16.04.2026

Online-Verfahren bringt Zivilprozess ins Netz

Das zivilgerichtliche Online-Verfahren ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Justiz. Es soll gerichtliche Abläufe vereinfachen und beschleunigen.

weiterlesen
Online-Verfahren bringt Zivilprozess ins Netz

Steuerboard

Erik Muscheites


15.04.2026

Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH

Der BFH hat mit Urteil vom 19.11.2025 (I R 41/22) entschieden, dass eine passive Entstrickung den Tatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG verwirklicht.

weiterlesen
Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht