Bürgerinitiativen sollen leichter Unternehmen gründen können. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf „zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften“ im Bundestag eingebracht.
Kern des geplanten Gesetzes sind vereinfachte Prüfungsanforderungen für kleine Genossenschaften. Denn die vom geltenden Genossenschaftsrecht verlangten Prüfungen verursachen Kosten, die von kleinen bürgerschaftlichen Unternehmen oft nur schwer aufgebracht werden könnten, wird in dem Gesetzentwurf ausgeführt. Für ganz kleine Initiativen soll zudem der Zugang zur Rechtsform des rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins erleichtert werden.
Änderungen im Genossenschaftsrecht
Vorgeschlagen werden auch Rechtsänderungen, die allen Genossenschaften zugutekommen, darunter die Möglichkeit, bestimmte Informationen im Internet statt in Schriftform zugänglich zu machen. Als Beispiele für bürgerschaftliche Unternehmen, denen die Neuregelung zugutekommen soll, nennt der Gesetzentwurf Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen und Energievorhaben.
(Dt. Bundestag, hib vom 16.03.2017/ Viola C. Didier)