• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Erleichterung bei der Einreichung von Berichten zu Investmentvermögen

06.09.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Erleichterung bei der Einreichung von Berichten zu Investmentvermögen

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert, dass Jahres-, Halbjahres- und Zwischenberichte sowie Prüfberichte zu Investmentvermögen ab sofort nicht mehr in zweifacher Ausfertigung zu übermitteln sind.

Für die Übermittlung von Jahres-, Halbjahres- und Zwischenberichten zu Investmentvermögen gilt nachfolgende Erleichterung: Abweichend von § 4 Abs. 1 Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und ‑Bewertungsverordnung (KARBV) ist ab sofort nur noch ein Exemplar in Papierform und ein Exemplar elektronisch (per CD oder per USB-Stick) zu übermitteln. Diese Erleichterung gilt auch für Prüfberichte zu Investmentvermögen. Auch hier genügen ab sofort zwei Exemplare, davon ein Exemplar in Papierform und ein Exemplar elektronisch. § 3 Absatz 5 Satz 1 Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung (KAPrüfbV) wird ebenfalls entsprechend geändert.

Keine Veränderung bei Auflösungs- und Abwicklungsberichten

Für Auflösungs- und Abwicklungsberichte bleibt es dagegen bei der gegenwärtigen Regelung, wonach zwei Exemplare in Papierform und ein Exemplar elektronisch einzureichen sind. § 4 Absatz 1 KARBV wird entsprechend geändert. Auch sind Prüfungsberichte zu Kapitalverwaltungsgesellschaften weiterhin entsprechend der aktuellen Regelung einzureichen (das heißt zwei Exemplare in Papierform und ein Exemplar elektronisch).

Das elektronische Exemplar von Berichten nach der KAPrüfbV wird nach Inkrafttreten der Änderung von § 3 Absatz 5 KAPrüfbV nur noch über das MVP-Portal eingereicht werden können.

(WPK vom 06.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


29.05.2026

AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

weiterlesen
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


29.05.2026

Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Frauen übernehmen zunehmend Spitzenpositionen in den Kontrollgremien, während auch internationale Führungserfahrung wichtiger wird.

weiterlesen
Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht