• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Erlaubnispflicht: Information zu Übergangsregelungen nach § 64x KWG

21.06.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Erlaubnispflicht: Information zu Übergangsregelungen nach § 64x KWG

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Jeder, der in Deutschland Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte betreiben will, benötigt dafür eine schriftliche Erlaubnis. Das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) hat zu einer Ausweitung erlaubnispflichtiger Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG) geführt.

So wurden beispielsweise der Tatbestand des Betriebs eines organisierten Handelssystems in § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1d KWG geschaffen, der Begriff des Finanzinstruments im Sinne des § 1 Absatz 11 KWG erweitert, Ausnahmeregelungen in § 2 Absatz 1 und 6 KWG gestrichen und verengt und der Tatbestand des Eigengeschäfts im Sinne des § 32 Absatz 1a Sätze 2 und 3 KWG erweitert.

Übergangsvorschriften nach § 64x KWG

Die Neuregelungen sind seit dem 03.01.2018 in Kraft. Nach § 64x KWG gelten jedoch Übergangsvorschriften. Für Kreditinstitute, die am 03.01.2018 bereits eine Erlaubnis als CRR-Kreditinstitut hatten, gilt die Erlaubnis für den Betrieb eines organisierten Handelssystems im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1d KWG demnach als erteilt. Gleiches gilt für Finanzdienstleistungsinstitute, die zu diesem Zeitpunkt eine Erlaubnis für den Betrieb eines multilateralen Handelssystems im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1b KWG hatten.

Wer benötigt einen Erlaubnisantrag?

Nach § 64x Absatz 2 bis 8 KWG müssen Institute, die die seit dem 03.01.2018 erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben und die Übergangsregelungen in Anspruch nehmen möchten, einen vollständigen Erlaubnisantrag nach § 32 Absatz 1 Satz 1 und 2 KWG – auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 24 Absatz 4 KWG –, einen Erlaubnisantrag nach § 32 Absatz 1f KWG oder einen vollständigen Freistellungsantrag nach § 2 Absatz 5 Satz 1 KWG stellen.

Die Anträge sind bis zum 02.07.2018 bei der BaFin einzureichen.

(BaFin, PM vom 18.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


07.07.2026

Billigkeit in der Erbschaftsteuer: Stichtagsprinzip vs. Bereicherungsprinzip

Im Kontext des Erbschaftsteuerrechts stellte sich nun der II. Senat des BFH die Frage: Kann das strikt geltende Stichtagsprinzip ausnahmsweise zurücktreten, wenn der Erbe den Nachlass tatsächlich nie erhält und deshalb wirtschaftlich nicht bereichert ist?

weiterlesen
Billigkeit in der Erbschaftsteuer: Stichtagsprinzip vs. Bereicherungsprinzip

Meldung

©andreypopov/123rf.com


07.07.2026

Start-ups setzen große Hoffnungen auf die EU Inc.

Die geplante EU Inc. soll Unternehmensgründungen und grenzüberschreitendes Wachstum in Europa erleichtern.

weiterlesen
Start-ups setzen große Hoffnungen auf die EU Inc.

Meldung

©peshkova/123rf.com


07.07.2026

KI erreicht den Kern des deutschen Jobmarkts

KI verbreitet sich im Arbeitsmarkt, doch Deutschlands systematischer Kompetenzaufbau hält mit dieser Entwicklung nicht Schritt.

weiterlesen
KI erreicht den Kern des deutschen Jobmarkts
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht