• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Erheblich mehr Fälle von Geldwäscheverdacht gemeldet

24.08.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Erheblich mehr Fälle von Geldwäscheverdacht gemeldet

Die Bilanz für 2020 der Zentralen Einheit des Zolls zur Geldwäschebekämpfung (FIU) belegt intensiven Einsatz der Notare gegen Geldwäsche: Notare meldeten rund 1.600 Fälle mit Geldwäscheverdacht.

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Die Zahl der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen durch Notare im Immobilienbereich ist massiv gestiegen. Das ergibt sich aus dem jetzt veröffentlichten Jahresbericht 2020 der FIU. Lag die Zahl der Meldungen 2019 noch im zweistelligen Bereich, erhöhte sie sich allein im letzten Quartal 2020 auf über 1.600.

Notare gaben die meisten Meldungen ab

Damit haben Notare im Jahr 2020 mit Abstand die meisten Meldungen aus dem Nichtfinanzsektor abgegeben (fast 60 %). Es folgen die Güterhändler mit etwa 430 Meldungen, Immobilienmakler haben 135 Meldungen erstattet. „Die FIU-Zahlen belegen, dass die Notare ihre Meldepflichten sehr ernst nehmen. Sie leisten damit einen weiteren und überaus wichtigen Beitrag zur Geldwäschebekämpfung im Immobilienbereich“, kommentierte Prof. Dr. Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer, die Entwicklung.

Meldepflicht bei Geldwäscheverdacht durch Gesetzesänderung

Hintergrund des erheblichen Mehraufkommens der gemeldeten Verdachtsfälle durch Notare ist eine Gesetzesänderung im Jahr 2020. Die frühere Rechtslage ließ eine Meldung durch die rechtsberatenden Berufe wie Notare nur sehr eingeschränkt zu. Bei einem bloßen Geldwäscheverdacht war ihnen aufgrund ihrer strengen Verschwiegenheitspflicht eine Meldung untersagt, sie hätten sich sogar strafbar gemacht.

Am 01.10.2020 trat jedoch eine neue Rechtsverordnung in Kraft, durch die ein Katalog von besonders geldwäscherelevanten Fällen festgelegt wird. Notare müssen seitdem unabhängig von eigenen konkreten Verdachtsmomenten eine Meldung an die FIU abgeben, beispielsweise bei Vertragsparteien aus Risikostaaten oder bei verdächtigen Zahlungsmodalitäten. Die Bundesnotarkammer hatte sich selbst für diese Gesetzesänderung eingesetzt.


BNotK vom 23.08.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Rechtsboard

Achim Braner / Lotte Blumhoff


09.09.2026

Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Das BAG führt seine Rspr. zu den Fehlerfolgen in Massenentlassungsverfahren weiter fort: In einer neuesten Entscheidung schärfen die Erfurter Richter die Grenzen der Unwirksamkeitsfolge für Kündigungen, indem sie auf die konkrete Relevanz des Fehlers für die Aufgaben der Agentur für Arbeit abstellen.

weiterlesen
Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


09.09.2026

PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Marktgerechte Vergütung und mehr Transparenz werden für öffentliche Unternehmen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

weiterlesen
PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht