• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023

24.10.2024

Meldung, Steuerrecht

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023

Das Bundesfinanzministerium erstellt jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder. In den Betriebsprüfungen 2023 wurde ein Mehrergebnis von rund 13,2 Mrd. Euro festgestellt.

Beitrag mit Bild

©marcus_hofmann/fotolia.com

In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2023 bundesweit 12.394 Prüferinnen und Prüfer tätig. Es wurde ein beeindruckendes Mehrergebnis von 13,2 Milliarden Euro erzielt. Besonders hervorzuheben ist die Rolle der Großbetriebe, die mit 10,2 Milliarden Euro den größten Anteil an den Nachzahlungen trugen. Von den insgesamt 146.516 geprüften Betrieben stammten signifikante Mehrergebnisse aus der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.

Prüfungsquote liegt bei 1,7 %

Diese Ergebnisse zeigen, wie wichtig die steuerliche Betriebsprüfung für die Sicherstellung korrekter Steuerzahlungen und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung ist. Unternehmen werden einer intensiven Prüfung unterzogen, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu gewährleisten. Von den 8.409.661 Betrieben, die in der Betriebskartei der Finanzämter erfasst sind, wurden 146.516 Betriebe geprüft. Dies entspricht einer Prüfungsquote von 1,7 % im Durchschnitt. Bei den Großunternehmen betrug die Quote 17,8 %.

Ferner wurden 5.803 Prüfungen in sonstigen Fällen vorgenommen, u. a. bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften beziehungsweise bei Verlustzuweisungsgesellschaften oder Bauherrengemeinschaften.

Großbetriebe im Fokus der Prüfungen

Besonders die Großbetriebe stehen im Fokus der Betriebsprüfungen, da sie nicht nur einen großen Anteil an der Gesamtsteuerlast tragen, sondern auch ein höheres Risiko für komplexe Steuerhinterziehungsfälle bieten. Die erzielten Mehrergebnisse verdeutlichen die Effizienz der Prüfungen und den Beitrag zur Steuergerechtigkeit.

Für weitere Details können Sie den vollständigen Bericht des Bundesfinanzministeriums hier nachlesen.


BMF vom 22.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.09.2026

Energetische Sanierung: Steuerbonus richtet sich nach Miteigentumsanteil

Bei energetischen Sanierungen bestimmt grundsätzlich der Miteigentumsanteil, in welcher Höhe der Steuerbonus gewährt wird.

weiterlesen
Energetische Sanierung: Steuerbonus richtet sich nach Miteigentumsanteil

Meldung

© bluedesign/fotolia.com


02.09.2026

Arbeitsrechtsreform: Skepsis bei Entscheidern

Weniger Arbeitnehmerschutz verspricht Flexibilität, kann aber Vertrauen, Motivation, Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität erheblich schwächen.

weiterlesen
Arbeitsrechtsreform: Skepsis bei Entscheidern

Steuerboard

Nina Matlok


02.09.2026

Keine gesonderte und einheitliche Feststellung bei der Ein-Personen-Vermögensverwaltungs-KG

Ist an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft im Ergebnis nur eine einzige Person vermögensmäßig beteiligt, stellt sich die Frage, ob für die von ihr erzielten Einkünfte überhaupt ein gesondertes und einheitliches Feststellungsverfahren durchzuführen ist.

weiterlesen
Keine gesonderte und einheitliche Feststellung bei der Ein-Personen-Vermögensverwaltungs-KG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht