• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023

24.10.2024

Meldung, Steuerrecht

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023

Das Bundesfinanzministerium erstellt jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder. In den Betriebsprüfungen 2023 wurde ein Mehrergebnis von rund 13,2 Mrd. Euro festgestellt.

Beitrag mit Bild

©marcus_hofmann/fotolia.com

In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2023 bundesweit 12.394 Prüferinnen und Prüfer tätig. Es wurde ein beeindruckendes Mehrergebnis von 13,2 Milliarden Euro erzielt. Besonders hervorzuheben ist die Rolle der Großbetriebe, die mit 10,2 Milliarden Euro den größten Anteil an den Nachzahlungen trugen. Von den insgesamt 146.516 geprüften Betrieben stammten signifikante Mehrergebnisse aus der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.

Prüfungsquote liegt bei 1,7 %

Diese Ergebnisse zeigen, wie wichtig die steuerliche Betriebsprüfung für die Sicherstellung korrekter Steuerzahlungen und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung ist. Unternehmen werden einer intensiven Prüfung unterzogen, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu gewährleisten. Von den 8.409.661 Betrieben, die in der Betriebskartei der Finanzämter erfasst sind, wurden 146.516 Betriebe geprüft. Dies entspricht einer Prüfungsquote von 1,7 % im Durchschnitt. Bei den Großunternehmen betrug die Quote 17,8 %.

Ferner wurden 5.803 Prüfungen in sonstigen Fällen vorgenommen, u. a. bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften beziehungsweise bei Verlustzuweisungsgesellschaften oder Bauherrengemeinschaften.

Großbetriebe im Fokus der Prüfungen

Besonders die Großbetriebe stehen im Fokus der Betriebsprüfungen, da sie nicht nur einen großen Anteil an der Gesamtsteuerlast tragen, sondern auch ein höheres Risiko für komplexe Steuerhinterziehungsfälle bieten. Die erzielten Mehrergebnisse verdeutlichen die Effizienz der Prüfungen und den Beitrag zur Steuergerechtigkeit.

Für weitere Details können Sie den vollständigen Bericht des Bundesfinanzministeriums hier nachlesen.


BMF vom 22.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht