17.05.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Ergebnisse der Qualitätskontrolle 2017

Beitrag mit Bild

©Robert Kneschke/fotolia.com

Die Qualitätskontrolle dient der Überwachung, ob Regelungen zur Qualitätssicherung geschaffen und eingehalten werden. Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) erstellt dazu jährlich einen Tätigkeitsbericht. Ergebnis 2017: Die Maßnahmen im Qualitätskontrollverfahren liegen weiterhin auf niedrigem Niveau.

Ende 2017 waren 3.417 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt (2016: 3.699). In diesen Praxen waren am Jahresende unverändert rund 62 % aller WP/vBP tätig. Dieser Prozentsatz verändert sich seit 2013 nur hinter der Kommastelle. 70 % der Wirtschaftsprüfer und 19 % der vereidigten Buchprüfer sind weiterhin befugt, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen.

589 Qualitätskontrollberichte

Die Kommission für Qualitätskontrolle wertete 589 Qualitätskontrollberichte (2016: 402) aus und beschloss bei 44 Praxen (7 %, Vorjahr: 8 %) Auflagen und / oder Sonderprüfungen sowie zwei Löschungen als Abschlussprüfer aus dem Berufsregister. In den übrigen Fällen wurden bestehende Mängel während oder unmittelbar nach den Qualitätskontrollen abgestellt. Der Schwerpunkt der festgestellten Mängel lag wie schon in den Vorjahren im Bereich der Auftragsabwicklung, insbesondere in der Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes. In 10 Vorgängen hat die Kommission für Qualitätskontrolle den Vorstand über festgestellte Berufsrechtsverstöße informiert.

(WPK vom 16.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.03.2026

Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung erfahrene Fachkräfte länger im Berufsleben halten und belohnt das mit einem attraktiven Steuerfreibetrag.

weiterlesen
Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


02.03.2026

Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Technologischer Fortschritt und flexible Arbeitsmodelle allein verhindern keine Überlastung. Gerade junge Beschäftigte leiden überdurchschnittlich unter Stress.

weiterlesen
Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Steuerboard

Katrin Dorn / Frank Niesmann


02.03.2026

BFH: Modifizierte Trennungstheorie setzt sich durch

Bereits mit Urteil vom 19.09.2012 (IV R 11/12) hatte der IV. Senat des BFH entschieden, dass bei teilentgeltlichen Übertragungen von Wirtschaftsgütern im Rahmen des § 6 Abs. 5 EStG die modifizierte Trennungstheorie anzuwenden sei.

weiterlesen
BFH: Modifizierte Trennungstheorie setzt sich durch
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)