06.08.2015

Meldung, Steuerrecht

Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung 2014

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Bundesfinanzministerium hat die Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung im Kalenderjahr 2014 veröffentlicht. Es wurden über 100.000 Arbeitgeber von 2.052 Prüfern durchleuchtet.

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2014 zu einem Mehrergebnis von 939 Mio. Euro geführt. Von den insgesamt 2.477.357 Arbeitgebern wurden 108.743 Arbeitgeber abschließend in 2014 geprüft. Es handelt sich hierbei sowohl um private Arbeitgeber als auch um öffentliche Verwaltungen und Betriebe. Im Kalenderjahr 2014 wurden durchschnittlich 2.052 Prüfer eingesetzt. Darüber hinaus haben sich 18 Lohnsteuerprüfer des Bundeszentralamts für Steuern im Rahmen der Prüfungsmitwirkung an insgesamt 89 Prüfungen der Landesfinanzbehörden beteiligt, die im Jahr 2014 abgeschlossen wurden.

(BMF / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank