• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ergänzungen des Code of Ethics zum Thema Steuergestaltung

24.02.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Ergänzungen des Code of Ethics zum Thema Steuergestaltung

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) führt eine Konsultation (Exposure Draft) zu Ergänzungen des Code of Ethics (Code) zum Thema Steuergestaltung und damit zusammenhängende Dienstleistungen (Proposed Revisions to the Code Addressing Tax Planning and Related Services) durch.

Beitrag mit Bild

©adiruch/fotolia.com

Die vorgeschlagenen Ergänzungen sind eine Reaktion auf die Besorgnis der Öffentlichkeit über Steuervermeidung und die Rolle von Beratern im Lichte der Enthüllungen der letzten Jahre (Paradise-Papiere und Pandora-Papiere). Ziel ist es, die ethischen Erwartungen an Professional Accountants zu stärken. Der vorgeschlagene ethische Rahmen enthält unter anderem folgende Punkte:

  • Erläutert die Arten von Bedrohungen (threats) für die Einhaltung der Berufsgrundsätze (fundamental principles) des Codes, die entstehen können, wenn Professional Accountants an der Steuergestaltung beteiligt sind.
  • Legt den klaren Grundsatz fest, dass Professional Accountants eine Steuergestaltung nur dann empfehlen oder anderweitig dazu beraten, wenn sie festgestellt haben, dass es dafür eine glaubwürdige Grundlage (credible basis) in Gesetzen oder Rechtsvorschriften gibt.
  • Erfordert die Abwägung der Folgen von Reputationsrisiken, geschäftlichen und wirtschaftlichen Risiken im weiteren Sinne, die sich aus der Art und Weise ergeben könnten, wie Stakeholder die Steuergestaltung sehen.
  • Bietet praktische Anwendungshilfen für Professional Accountants zur Unterstützung im Umgang mit unsicheren Konstellationen im Rahmen der Steuergestaltung.
  • Behandelt andere praktische Fragen einschließlich Meinungsverschiedenheiten mit dem Mandanten, dem Management oder der für die Überwachung des Unternehmens Verantwortlichen sowie Dokumentation.

IESBA Webinare zur Konsultation

Bei der Entwicklung der Vorschläge sind umfangreiche Untersuchungen und Gespräche mit Stakeholdern berücksichtigt worden. Zu der Konsultation kann bis zum 18.05.2023 Stellung genommen werden. IESBA wird drei (inhaltsgleiche) Webinare zu der Konsultation abhalten, in denen über die wichtigsten Eckpunkte informiert werden wird. Eine Anmeldung ist erforderlich.


WPK vom 21.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


13.08.2026

BFH erweitert Steuerbefreiung beim Familienheim

Auch Garten- und Wegeflächen können zusammen mit dem geerbten Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit sein.

weiterlesen
BFH erweitert Steuerbefreiung beim Familienheim

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


13.08.2026

Arbeitskosten: Deutschland bleibt ein teurer Standort

Der Rückgang auf Platz 7 im EU-Vergleich der Arbeitskosten kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Deutschland ein teurer Unternehmensstandort bleibt.

weiterlesen
Arbeitskosten: Deutschland bleibt ein teurer Standort

Steuerboard

Oskar Meyn / Markus Manten


12.08.2026

Wegzugsbesteuerung im Lichte des Vorabentscheidungsverfahrens „Gena“ – macht der EuGH die Stundung zur Pflicht?

Die Wegzugsbesteuerung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen europäischer Mobilitätsfreiheit und mitgliedstaatlichen Fiskalinteressen.

weiterlesen
Wegzugsbesteuerung im Lichte des Vorabentscheidungsverfahrens „Gena“ – macht der EuGH die Stundung zur Pflicht?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht