• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ergänzter Referentenentwurf zum Non legal Outsourcing

18.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Ergänzter Referentenentwurf zum Non legal Outsourcing

Beitrag mit Bild

Die Ergänzungen betreffen u.a. Änderungen des StBerG und der WPO.

Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen ergänzten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen vorgelegt.

Der Entwurf schlägt Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Bundesnotarordnung (BNotO) und der Patentanwaltsordnung (PAO) vor. Die für Rechtsanwälte und Patentanwälte bereits auf Ebene des Satzungsrechts bestehende Berufspflicht, Mitarbeiter zur Verschwiegenheit zu verpflichten, wird in das Gesetz übernommen. Zudem werden Befugnisnormen in die BRAO, die BNotO und die PAO eingefügt, die Voraussetzungen und Grenzen festlegen, unter denen Dienstleistern der Zugang zu fremden Geheimnissen eröffnet werden darf. Eine Zugangsgewährung im Rahmen dieser Befugnisnormen stellt dann für die Geheimnisträger keinen Verstoß gegen die berufsrechtlich festgelegte Verschwiegenheitspflicht dar. Da es dann auch kein unbefugtes Offenbaren im Sinne des § 203 StGB mehr ist, unterfällt es auch nicht mehr der Strafbarkeit nach § 203 StGB.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 18.01.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©DOC RABE Media/fotolia.com


08.12.2025

Betriebliche Altersvorsorge: Bundestag beschließt Reformpaket

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Verbesserungen für die bAV, z.B. durch neue Teilnahmemöglichkeiten und mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel.

weiterlesen
Betriebliche Altersvorsorge: Bundestag beschließt Reformpaket

Meldung

nx123nx/123rf.com


05.12.2025

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

weiterlesen
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Meldung

©moovstock/123rf.com


05.12.2025

Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Das OLG Frankfurt/M. stellt klar, dass nicht jede Zahlung aus Moskau unter die EU-Sanktionen fällt. Was zählt, ist der konkrete Einzelfall.

weiterlesen
Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank