18.08.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Erfolgshonorare für Wirtschaftsprüfer?

Rechtsanwälten stehen in sich überschneidenden Tätigkeitsbereichen wie beispielsweise der Hilfeleistung in Steuersachen die erweiterten Möglichkeiten zur Vereinbarung von Erfolgshonoraren offen. Dies gilt allerdings nicht für Wirtschaftsprüfer, was die WPK im Hinblick auf Erfolgshonorare moniert.

Beitrag mit Bild

©Bacho Foto/fotolia.com

Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt wurde am 17.08.2021 verkündet (BGBl. I, S. 3415). Es wird am 01.10.2021 in Kraft treten.

Für WP/vBP bleibt es bei der derzeitigen Regelung nach § 55a WPO, wonach sie für eine Hilfeleistung in Steuersachen Erfolgshonorare nur dann vereinbaren dürfen, wenn der Auftraggeber bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines solchen Honorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Die einzige Neuerung liegt darin, dass bei dieser Abwägung nicht mehr auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers abgestellt wird.

Keine erweiterten Möglichkeiten für WP/vBP bei Erfolgshonoraren

Bedauerlicherweise wurde die Anregung der WPK nicht aufgegriffen, dass nicht nur Rechtsanwälten, sondern auch WP/vBP in sich überschneidenden Tätigkeitsbereichen – der Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 55, 55a WPO) – gleichermaßen die erweiterten Möglichkeiten zur Vereinbarung von Erfolgshonoraren offenstehen.

Erfolgshonorare für Rechtsanwälte bei Geldforderungen bis 2.000 Euro

Rechtsanwälte dürfen demgegenüber künftig bei sämtlichen Geldforderungen bis 2.000 Euro Erfolgshonorare vereinbaren, soweit diese pfändbar sind (§ 4a Abs. 1 Satz 2 RVG). Die Übernahme von Kosten des Mandanten im Rahmen der Vereinbarung von Erfolgshonoraren ist allerdings nur bei außergerichtlichen Inkassodienstleistungen und im gerichtlichen Mahnverfahren zulässig (§ 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO). Die noch im Regierungsentwurf vorgesehenen Hinweispflichten zur Vergütung von Inkassodienstleistern, die immer mehr auch als Legal-Tech-Unternehmen auftreten, sollen nunmehr nur noch Gegenstand der Vergütungsvereinbarung zwischen dem Inkassodienstleister und dem Mandanten sein, so wie dies auch bei Rechtsanwälten üblich ist.

WPK will die Kohärenz der Regelungen weiterverfolgen

Die WPK wird die Angelegenheit weiterverfolgen. Hintergrund ist eine Entschließung des Deutschen Bundestages mit der Bitte an die Bundesregierung zu prüfen, ob die Kohärenz zwischen den berufsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsanwaltschaft einerseits und anderen Rechtsdienstleistern andererseits Anpassungen im Hinblick auf weitere Anforderungen notwendig macht (beispielsweise bei der Verschwiegenheitspflicht). Dafür soll das Gesetz bereits nach drei Jahren evaluiert werden.


WPK vom 17.08.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©fotomek/fotolia.com


30.03.2026

Neue Vorschriften für Bankinsolvenzen

Die EU erweitert ihre Regeln für Bankinsolvenzen, um Einleger besser zu schützen, Abwicklungen effizienter zu gestalten und öffentliche Mittel stärker zu schonen.

weiterlesen
Neue Vorschriften für Bankinsolvenzen

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)