23.03.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Erfolgshonorare für Rechtsanwälte

Beitrag mit Bild

©Natee Meepian/fotolia.com

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vorgelegt. Danach soll es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten künftig gestattet sein, in größerem Umfang Erfolgshonorare zu vereinbaren und Verfahrenskosten zu übernehmen.

Wie der Entwurf erläutert, besteht im Rechtsdienstleistungsrecht aufgrund der jüngeren Entwicklungen im Markt für Rechtsdienstleistungen an verschiedenen Stellen Bedarf an einer Anpassung des Rechtsrahmens. Dies betreffe unter anderem die Befugnisse von Rechtsanwälten, bestimmte Vergütungsmodelle anzubieten.

Anpassung der Regeln für Erfolgshonorare

Bisher ist diesen die Vereinbarung von Erfolgshonoraren nur in sehr engen Grenzen erlaubt und die Übernahme von Verfahrenskosten vollständig untersagt. Dies gilt für nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) registrierte Inkassodienstleister aber nicht, weshalb es eine vermehrte Nachfrage nach deren Leistungen gibt – insbesondere für die Durchsetzung geringwertiger Forderungen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Rechtslage beim Vergleich zwischen Inkassodienstleistern und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als inkohärent dar. Eine Gleichstellung der Anwaltschaft insbesondere für den Bereich der außergerichtlichen Forderungseinziehung den Inkassodienstleistern soll helfen.

Mehr Transparenz bei Inkassodienstleistungen

Um der gesteigerten Bedeutung von Inkassodienstleistungen im Verbraucherbereich Rechnung zu tragen, sollen Inkassodienstleister, die für Verbraucher und Verbraucherinnen agieren, künftig spezielle Informationspflichten beachten müssen. Dies soll ihre Dienstleistungen transparenter machen. Zur Stärkung der Rechtssicherheit soll zudem der Begriff der Inkassodienstleistung klarer gefasst werden. Es ist zudem ein Ausbau des Verfahrens zur Registrierung als Inkassodienstleister vorgesehen. Bisher gibt es keine verbraucherschützenden Regelungen im Rechtsdienstleistungsgesetz. Diese Lücke werde durch den Umstand verschärft, dass für Verbraucher tätige Inkassodienstleister häufig als sogenannte Legal-Tech-Unternehmen aufträten und dabei ihre Leistungen nach einemstandardisierten Prozess erbrächten. Hierbei wichen sie zum Teil erheblich von dem klassischen Bild eines Inkassodienstleisters ab.

(Dt. Bundestag vom 19.03.2021/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


21.07.2026

Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Die Erbschaftsteuer bleibt politisch und verfassungsrechtlich unter Druck. Neben dem SPD-Konzept „FairErben“ liegt nun auch ein Positionspapier der Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer vom 19.06.2026 zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer vor.

weiterlesen
Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


21.07.2026

Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Möchte der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden durch die Zahlung eines Zielbonus zu mehr Leistung motivieren („Management by Objectives“), so wird er typischerweise in einem Rahmenvertrag die generellen Regelungen festhalten. Dies kann entweder im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich in einer Betriebsvereinbarung geschehen. Dabei geht es häufig um viel Geld. Nicht zuletzt deshalb beschäftigen Bonussysteme immer öfter die Arbeitsgerichte. Dabei geht es in letzter Zeit immer mehr um das Verhältnis von Zielvereinbarungen und Zielvorgaben und um Störfälle im Prozess der Zielfestsetzung und der Messung der Zielerreichung.

weiterlesen
Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.07.2026

Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Vollzeitbeschäftigte verdienten 2025 mehr, doch regionale und persönliche Gehaltsunterschiede blieben weiterhin deutlich bestehen.

weiterlesen
Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht