12.08.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Erfolgreiche Klimaklage gegen TUI Cruises

Das Landgericht Hamburg hat irreführende Werbung mit der Aussage „2050 Dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb (Net zero)“ und den dazu durch TUI gegebenen Begründungen untersagt.

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Hamburg eine weitere grundsätzlich bedeutsame Klimaklage wegen eines irreführenden Werbeversprechens gegen den Reise- und Kreuzfahrtkonzern TUI Cruises GmbH gewonnen (Urteil vom 09.08.2024 – 315 O 9/24, noch nicht rechtskräftig). Das Gericht gab der DUH recht und bestätigte die Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Werbeversprechen zu dem angeblich im Jahr 2050 dekarbonisierten Kreuzfahrtbetrieb, sofern dies so begründet wird, wie durch TUI Anfang 2024 in Werbung geschehen. TUI Cruises hatte das Werbeversprechen „2050 Dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb (Net zero)“ unter anderem damit begründet, dass „LNG für Dual-Fuel-Schiffe“ genutzt werden sollen.

Versprechen müssen eine realistische Grundlage haben

Das Verfahren ist von besonderer Relevanz, weil die DUH damit erstmalig gegen ein Werbeversprechen vorgegangen ist, das erst weit in der Zukunft eintreten soll. Die DUH kritisiert, dass solche Versprechen eine realistische Grundlage haben müssen und nicht auf falschen Aussagen beruhen dürfen. Derartige Werbungen unterliegen daher strengen Anforderungen. Insbesondere darf nicht mit der Nutzung von fossilem LNG geworben werden, wenn man sog. Bio-LNG meint.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg

Auch Ziele eines Unternehmens können Auswirkungen auf die gegenwärtige Verbraucherentscheidung haben, heißt es in der Urteilsbegründung. Ein wesentlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise hat in Zeiten des menschengemachten Klimawandels und in dem Wissen, dass es sich bei Kreuzfahrten um energieintensives Reisen handelt, ein gesteigertes Interesse an umweltbezogenen Maßnahmen der Beklagten. Dieser Teil der Verkehrskreise ist dazu geneigt, sich vor der Buchung über die von der Beklagten getroffenen und geplanten klimabezogenen Maßnahmen auf der Webseite der Beklagten zu informieren und seine Geschäftsentscheidung von den (angekündigten) Maßnahmen abhängig zu machen.

Einschätzung der DUH

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Urteil gegen TUI Cruises ist richtungsweisend für die Überprüfung vieler Werbeaussagen, mit denen Unternehmen damit werben, in einigen Jahren besonders klimafreundlich sein zu wollen, obwohl sie es jetzt bei Weitem nicht sind. Solche Werbungen sind in vielen Fällen unzulässig, sodass wir Handel und Industrie auffordern, mit solchen Aussagen nur dann zu werben, wenn ein nachvollziehbarer Ausstiegspfad aus der Verursachung von Treibhausgasemissionen nachgewiesen werden kann.“


DUH vom 09.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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