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27.07.2015

Meldung, Steuerrecht

Erbschaftsteuerreform: Deutliche Mehrbelastungen für Unternehmen

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Der Betrieb

Modellrechnungen des ZEW auf Grundlage von drei bisher von der Bundesregierung vorgelegten Reformvorschlägen zeigen, dass sich die Belastungen durch die Erbschaftsteuer deutlich erhöhen würden, beim aktuell vorliegenden Kabinettsentwurf um rund 142 Prozent.

Seit Jahren ermittelt das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen in regelmäßigen Abständen die Erbschaftsteuerbelastung bei der Übertragung eines großen mittelständischen Musterunternehmens an nahe Familienangehörige (Ehegatte oder Kind). Die Erbschaftsteuerbelastung wird dabei für die Rechtsform einer Kapital- bzw. Personengesellschaft in Deutschland sowie im internationalen Vergleich weiterer 17 Länder berechnet. Das Musterunternehmen weist einen erbschaftsteuerlichen Unternehmenswert von rund 103 Millionen Euro auf. Modellrechnungen zeigen, dass sich die Belastung durch die Erbschaftsteuer für dieses Musterunternehmen deutlich erhöhen würde: Ein Belastungsanstieg um 10,9 Millionen Euro auf dann 18,6 Millionen Euro – das wären rund 142 Prozent.

Erbschaftsteuerbelastung: Deutschland im hinteren Mittelfeld

Nach derzeit geltendem Recht beläuft sich die Erbschaftsteuerbelastung bei Übertragung des Musterunternehmens auf durchschnittlich 7,7 Millionen Euro. Der Durchschnittswert ist das Mittel der Steuerbelastung bei Übertragung an den Ehegatten oder ein Kind. Deutschland belegt damit im Ländervergleich Platz zwölf und befindet sich im hinteren Mittelfeld der 18 verglichenen Länder. Die geltende Rechtslage hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17.12.2014 jedoch als verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 30.06.2016 eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen vorzunehmen. Dem Gericht gingen dabei insbesondere die Begünstigungen für Betriebsvermögen zu weit. Ein Kabinettsentwurf wurde sodann am vom 06.07.2015 veröffentlicht (mehr darüber lesen Sie hier).

Steuerlicher Standortnachteil Deutschland

Wird der Kabinettsentwurf in der vorliegenden Form umgesetzt, würde sich im Erbfall, bezogen auf unser Musterunternehmen, für Familienunternehmen ein Belastungsanstieg von 7,7 Millionen auf 18,6 Millionen Euro ergeben. Dies entspricht einer Zunahme um 10,9 Millionen Euro bzw. rund 142 Prozent. Im Vergleich von 18 betrachteten Ländern würde Deutschland damit vom zwölften auf den 16. Rangplatz zurückfallen. Insofern würde die Erbschaftsteuer zu einem erheblichen steuerlichen Standortnachteil werden, zumal die Erbschaftsteuer im benachbarten Ausland wenig verbreitet ist. Dies gilt insbesondere für größere Unternehmensvermögen.

(ZEW / Viola C. Didier)


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