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11.11.2021

Meldung, Steuerrecht

Erbschaftsteuerpause beim Erwerb von Privatvermögen?

Auch Erbfälle ab dem 01.07.2016 unterliegen der Erbschaftsteuer – dies hat der Bundesfinanzhof jetzt klargestellt. Seine Entscheidung war von der Praxis mit Spannung erwartet worden. Insbesondere ging es um die Frage, ob der Gesetzgeber im November 2016 erbschaftsteuerrechtlichen Regelungen rückwirkend ab dem 01.07.2016 in Kraft setzen konnte.

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Auslöser des Streits war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014. Dieses hatte entschieden, dass das damals gültige Erbschaftsteuerrecht zwar verfassungswidrig war, trotzdem aber bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber weiter angewendet werden konnte. Der Gesetzgeber hatte die Verpflichtung, spätestens bis zum 30.06.2016 eine Neuregelung zu schaffen.

Erwerb von Privatvermögen im Streitfall

Im Urteilsfall trat der Erbfall für die Klägerin am 28.09.2016 ein. An diesem Tag verstarb ihre Tante, die ihr ausschließlich Privatvermögen vererbte. Zu diesem Zeitpunkt war das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Erbschaftsteuerrechts noch nicht abgeschlossen. Deswegen vertrat die Klägerin die Auffassung, ihr Erwerb unterliege nicht der Erbschaftsteuer, die Rückwirkung der Neuregelung sei unzulässig und die Neuregelung damit verfassungswidrig.

Zur Erbschaftsteuer für erworbenes Privatvermögen

Der BFH sah dies in seinem Urteil vom 06.05.2021 (II R 1/19) anders. Da das BVerfG festgelegt hatte, das bisherige Recht sei bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar, sei die Festsetzung der Erbschaftsteuer für das erworbene Privatvermögen auf Grundlage der bestehenden Bestimmungen rechtmäßig gewesen. Der Gesetzgeber habe lediglich die Besteuerung des Erwerbs von Betriebsvermögen neu geregelt. Nicht geändert hätten sich die Regelungen zum Erwerb von Privatvermögen – wie im Fall der Klägerin. Deshalb konnte der BFH auch offenlassen, ob die 2016 geänderten großzügigen Regelungen zum Erwerb von Betriebsvermögen verfassungskonform sind. Sie spielten im Streitfall keine Rolle.


BFH vom 11.11.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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