Nachdem das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Regelung der Besteuerung von Firmenvermögen teilweise für verfassungswidrig erklärte, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, zu dem der Bundesrat bereits Stellung genommen und Änderungsvorschläge unterbreitet hat. Mit wesentlichen Konsequenzen für künftige Übertragungen von Firmenvermögen.
Im Hinblick auf die Bedeutung mittelständischer Unternehmen für die Wirtschaftskraft und den Arbeitsplatzerhalt hat das BVerfG in seiner Entscheidung zugelassen, die Übertragung von Firmenvermögen weiter zu begünstigen. Allerdings hat es im Wesentlichen die fehlende individuelle Prüfung der Notwendigkeit einer Begünstigung sowie Missbrauchsmöglichkeiten durch geschickte Verteilung von Cash unterhalb der Aufgriffsgrenze in Konzernen (Kaskadeneffekt) beanstandet.
Der Fachbeitrag von WP/StB Dr. Kai Behling stellt die Konzepte der jetzigen und der sich zukünftig abzeichnenden Regelung aus der Perspektive eines auf seine Existenzsicherung bedachten mittelständischen Unternehmens kritisch gegenüber.
Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 23.10.2015, Heft 43, Seite 2461 – 2468 oder online unter Dokumentennummer DB1160113
(Dr. Kai Behling / Viola C. Didier)