Dass eine testamentarische Zuwendung an eine Körperschaft der Erbschaftsteuer unterliegt, ist unstreitig. Umstritten ist jedoch, welche ertragsteuerlichen Konsequenzen dieser Vorgang nach sich zieht: Führt die Zuwendung wegen betrieblicher Veranlassung zu einer den Gewinn erhöhenden Vermögensmehrung?
Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich in einem aktuellen Streitfall mit der steuerlichen Behandlung testamentarischer Zuwendungen an eine Körperschaft beschäftigt. Diese unterliegen als Betriebseinnahmen der Besteuerung nach dem KStG. Das Finanzgericht stellt im Urteil vom 28.06.2016 (Az. 10 K 285/15) klar, dass diese steuerrechtliche Behandlung verfassungsgemäß ist. Insbesondere, so die Richter, verstößt die insoweit unterschiedliche ertragsteuerliche Behandlung von Kapitalgesellschaften und Mitunternehmerschaften nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG. Ein Verstoß gegen Art. 14 GG liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn – wie im Streitfall – keine Übermaßbesteuerung eintritt.
Auswirkungen für die Praxis
Mit den Auswirkungen für die Praxis beschäftigt sich RiFG Prof. Dr. Volker Kreft in der Kurzkommentierung des Urteils. Sie finden den Beitrag unter Dokumentennummer DB1214245.