29.08.2016

Meldung, Steuerrecht

Erbschaft als Betriebseinnahme?

Beitrag mit Bild

Nach dem FG-Urteil sind sämtliche Zuflüsse in eine Körperschaft, die nicht auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erfolgen, als Betriebseinnahmen zu erfassen.

Dass eine testamentarische Zuwendung an eine Körperschaft der Erbschaftsteuer unterliegt, ist unstreitig. Umstritten ist jedoch, welche ertragsteuerlichen Konsequenzen dieser Vorgang nach sich zieht: Führt die Zuwendung wegen betrieblicher Veranlassung zu einer den Gewinn erhöhenden Vermögensmehrung?

Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich in einem aktuellen Streitfall mit der steuerlichen Behandlung testamentarischer Zuwendungen an eine Körperschaft beschäftigt. Diese unterliegen als Betriebseinnahmen der Besteuerung nach dem KStG. Das Finanzgericht stellt im Urteil vom 28.06.2016 (Az. 10 K 285/15) klar, dass diese steuerrechtliche Behandlung verfassungsgemäß ist. Insbesondere, so die Richter, verstößt die insoweit unterschiedliche ertragsteuerliche Behandlung von Kapitalgesellschaften und Mitunternehmerschaften nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG. Ein Verstoß gegen Art. 14 GG liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn – wie im Streitfall – keine Übermaßbesteuerung eintritt.

Auswirkungen für die Praxis

Mit den Auswirkungen für die Praxis beschäftigt sich RiFG Prof. Dr. Volker Kreft in der Kurzkommentierung des Urteils. Sie finden den Beitrag unter Dokumentennummer DB1214245.


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.05.2025

BFH stärkt veranlassungsbezogene Gewinnermittlung

Der BFH klärt die Rolle des § 1 Abs. 5 AStG: Die Vorschrift ist keine eigenständige Gewinnermittlungsmethode, sondern eine reine Einkünftekorrekturvorschrift.

weiterlesen
BFH stärkt veranlassungsbezogene Gewinnermittlung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank