29.08.2016

Meldung, Steuerrecht

Erbschaft als Betriebseinnahme?

Beitrag mit Bild

Nach dem FG-Urteil sind sämtliche Zuflüsse in eine Körperschaft, die nicht auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erfolgen, als Betriebseinnahmen zu erfassen.

Dass eine testamentarische Zuwendung an eine Körperschaft der Erbschaftsteuer unterliegt, ist unstreitig. Umstritten ist jedoch, welche ertragsteuerlichen Konsequenzen dieser Vorgang nach sich zieht: Führt die Zuwendung wegen betrieblicher Veranlassung zu einer den Gewinn erhöhenden Vermögensmehrung?

Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich in einem aktuellen Streitfall mit der steuerlichen Behandlung testamentarischer Zuwendungen an eine Körperschaft beschäftigt. Diese unterliegen als Betriebseinnahmen der Besteuerung nach dem KStG. Das Finanzgericht stellt im Urteil vom 28.06.2016 (Az. 10 K 285/15) klar, dass diese steuerrechtliche Behandlung verfassungsgemäß ist. Insbesondere, so die Richter, verstößt die insoweit unterschiedliche ertragsteuerliche Behandlung von Kapitalgesellschaften und Mitunternehmerschaften nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG. Ein Verstoß gegen Art. 14 GG liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn – wie im Streitfall – keine Übermaßbesteuerung eintritt.

Auswirkungen für die Praxis

Mit den Auswirkungen für die Praxis beschäftigt sich RiFG Prof. Dr. Volker Kreft in der Kurzkommentierung des Urteils. Sie finden den Beitrag unter Dokumentennummer DB1214245.


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


28.08.2026

Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht Rekordwert

Große Erbschaften und Schenkungen ließen die Steuerfestsetzungen 2025 auf einen neuen Rekordwert steigen.

weiterlesen
Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht Rekordwert

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


28.08.2026

Bundesrat will Bundesdatenschutzgesetz ändern

Die Datenschutzaufsicht soll laut Gesetzentwurf effizienter und einheitlicher werden, doch rechtliche Fragen sind noch zu klären.

weiterlesen
Bundesrat will Bundesdatenschutzgesetz ändern

Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


27.08.2026

Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt

Immer mehr Steuerpflichtige nutzen KI und Apps für ihre Steuererklärung und zeigen zugleich großes Interesse an einer automatisch vorausgefüllten Ein-Klick-Lösung.

weiterlesen
Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht