29.08.2016

Meldung, Steuerrecht

Erbschaft als Betriebseinnahme?

Beitrag mit Bild

Nach dem FG-Urteil sind sämtliche Zuflüsse in eine Körperschaft, die nicht auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erfolgen, als Betriebseinnahmen zu erfassen.

Dass eine testamentarische Zuwendung an eine Körperschaft der Erbschaftsteuer unterliegt, ist unstreitig. Umstritten ist jedoch, welche ertragsteuerlichen Konsequenzen dieser Vorgang nach sich zieht: Führt die Zuwendung wegen betrieblicher Veranlassung zu einer den Gewinn erhöhenden Vermögensmehrung?

Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich in einem aktuellen Streitfall mit der steuerlichen Behandlung testamentarischer Zuwendungen an eine Körperschaft beschäftigt. Diese unterliegen als Betriebseinnahmen der Besteuerung nach dem KStG. Das Finanzgericht stellt im Urteil vom 28.06.2016 (Az. 10 K 285/15) klar, dass diese steuerrechtliche Behandlung verfassungsgemäß ist. Insbesondere, so die Richter, verstößt die insoweit unterschiedliche ertragsteuerliche Behandlung von Kapitalgesellschaften und Mitunternehmerschaften nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG. Ein Verstoß gegen Art. 14 GG liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn – wie im Streitfall – keine Übermaßbesteuerung eintritt.

Auswirkungen für die Praxis

Mit den Auswirkungen für die Praxis beschäftigt sich RiFG Prof. Dr. Volker Kreft in der Kurzkommentierung des Urteils. Sie finden den Beitrag unter Dokumentennummer DB1214245.


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.12.2025

Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Vereinbaren ein beherrschender Gesellschafter und seine Gesellschaft vor Fälligkeit der Darlehenszinsen eine Prolongation, liegt darin kein steuerlich relevanter Zufluss.

weiterlesen
Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Meldung

©rcx/fotolia.com


04.12.2025

Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entlastet die Bundesregierung die Steuerzahler, trifft aber auf Widerstand der Länder, die finanzielle Ausgleiche fordern.

weiterlesen
Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank