29.08.2016

Meldung, Steuerrecht

Erbschaft als Betriebseinnahme?

Beitrag mit Bild

Nach dem FG-Urteil sind sämtliche Zuflüsse in eine Körperschaft, die nicht auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erfolgen, als Betriebseinnahmen zu erfassen.

Dass eine testamentarische Zuwendung an eine Körperschaft der Erbschaftsteuer unterliegt, ist unstreitig. Umstritten ist jedoch, welche ertragsteuerlichen Konsequenzen dieser Vorgang nach sich zieht: Führt die Zuwendung wegen betrieblicher Veranlassung zu einer den Gewinn erhöhenden Vermögensmehrung?

Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich in einem aktuellen Streitfall mit der steuerlichen Behandlung testamentarischer Zuwendungen an eine Körperschaft beschäftigt. Diese unterliegen als Betriebseinnahmen der Besteuerung nach dem KStG. Das Finanzgericht stellt im Urteil vom 28.06.2016 (Az. 10 K 285/15) klar, dass diese steuerrechtliche Behandlung verfassungsgemäß ist. Insbesondere, so die Richter, verstößt die insoweit unterschiedliche ertragsteuerliche Behandlung von Kapitalgesellschaften und Mitunternehmerschaften nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG. Ein Verstoß gegen Art. 14 GG liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn – wie im Streitfall – keine Übermaßbesteuerung eintritt.

Auswirkungen für die Praxis

Mit den Auswirkungen für die Praxis beschäftigt sich RiFG Prof. Dr. Volker Kreft in der Kurzkommentierung des Urteils. Sie finden den Beitrag unter Dokumentennummer DB1214245.


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)