16.08.2018

Meldung, Steuerrecht

Erbbaurecht geschenkt – mit teuren Folgen

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses bei Schenkung eines Erbbaurechts nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden darf.

Die Kläger erhielten – jeweils zur ideellen Hälfte – ein Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück geschenkt. Nach Besitzübergang traf sie die Pflicht, den jährlichen Erbbauzins an die Grundstückseigentümer zu zahlen. Sie beantragten, die Erbbauzinsverpflichtung von der Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer abzuziehen, da es sich um eine Gegenleistung oder Auflage handele. Dies lehnte das Finanzamt ab, weil die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses mit der Bewertung des Erbbaurechts abgegolten sei.

Finanzgericht bestätigt Finanzamt

Die Klage vor dem FG Münster hatte keinen Erfolg (Urteil vom 21.06.2018 – 3 K 621/16 Erb). Die Übertragung des Erbbaurechts stellt insgesamt eine unentgeltliche Zuwendung an die Kläger dar. Es handelt sich nicht um eine gemischte Schenkung oder um eine Schenkung unter Leistungsauflage, denn das Erbbaurecht kann nicht in seine einzelnen Bestandteile aufgespalten werden, sondern ist als Ganzes zu betrachten. Die im Grundbuch als Reallast eingetragene Erbbauzinsverpflichtung haftet dem Erbbaurecht – ähnlich wie die Pflichten bei Übertragung eines Personengesellschaftsanteils – untrennbar an. Der Erbbauzins ist keine Gegenleistung für den Erwerb des Erbbaurechts, sondern ein Nutzungsentgelt, das den Grundstückseigentümern zusteht.

Keine Doppelberücksichtigung

Darüber hinaus sei die Erbbauzinsverpflichtung mit der Bewertung des Erbbaurechts abgegolten, so die Richter weiter, weil § 193 Abs. 3 BewG einen Abzug des kapitalisierten Erbbauzinses vom Bodenwert vorsehe. Ein nochmaliger Abzug würde zu einer Doppelberücksichtigung führen.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zur Fortbildung des Rechts zugelassen.

(FG Münster, NL vom 15.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©photo 5000/fotolia.com


06.12.2024

22 % der Arbeitszeit für Bürokratie nötig

Nach Angaben der Unternehmen entsteht der steigende Zeitaufwand vor allem durch ausufernde Berichts- und Informations-, Dokumentations- und Meldepflichten.

weiterlesen
22 % der Arbeitszeit für Bürokratie nötig

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


05.12.2024

Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Eine Regelung, die Überstundenzuschläge nur für Vollzeit-Arbeitszeiten vorsieht, diskriminiert Teilzeitbeschäftigte und verstößt gegen das TzBfG und AGG, so das BAG.

weiterlesen
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Meldung

gregbrave/123rf.com


05.12.2024

Einigung beim EU-Rechtsakt gegen Entwaldung

Die Entwaldungsverordnung ist bereits seit dem 29.06.2023 in Kraft; die EU-Kommission hat jedoch vorgeschlagen, den Geltungsbeginn um ein Jahr auf den 30.12.2025 zu verschieben.

weiterlesen
Einigung beim EU-Rechtsakt gegen Entwaldung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank