31.07.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Epileptischer Anfall: Kein Arbeitsunfall

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Das SG Landshut hat entschieden, dass ein Sturz nicht als versicherter Arbeitsunfall zu werten ist, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass nicht die Arbeitsumstände oder die daraus resultierenden Risiken die Ursache für den Sturz gewesen sind, sondern ausschließlich eine innere Ursache.

Ein Müllmann stürzte während des Einladens von Sperrmüll vom Trittbrett und zog sich infolgedessen schwere Kopfverletzungen zu. Er erlitt einen epileptischen Anfall, wobei aber zunächst nicht klar war, ob er wegen des Anfalls gestürzt war oder ob er als Folge des Sturzes den epileptischen Anfall erlitten hatte. Seine Kollegen sagten vor Gericht aus, dass sich beim Kläger schon vor dem Sturz Anzeichen eines drohenden Anfalls gezeigt hätten (Unwohlsein, starre Köperhaltung direkt vor dem Sturz). Ein Stolpern oder Ähnliches sei nicht beobachtet worden.

Innere Ursache als Unfallgrund

Das SG Landshut hat das Vorliegen eines Arbeitsunfalls mit Urteil vom 31.07.2017 (S 13 U 133/15) verneint. Nach Auffassung des Sozialgerichts ist der Sturz aufgrund einer inneren Ursache erfolgt, zumal der Kläger beim Aufkommen auf dem Boden keinerlei Schutzreflexe gezeigt hat. Aus den Gesamtumständen sei zu schließen, dass nicht die Arbeitsumstände oder die daraus resultierenden Risiken die Ursache für den Sturz gewesen seien, sondern ausschließlich eine innere Ursache. Dies schließe die Anerkennung und Entschädigung als Arbeitsunfall aus.

(SG Landshut, PM vom 31.07.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Feldner


18.11.2025

Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Das FG Köln hat mit Beschluss vom 30.11.2023 ein Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH eingereicht …

weiterlesen
Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.11.2025

Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Die EU hat eine überarbeitete Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung beschlossen, um Verbraucherstreitigkeiten künftig einfacher lösen zu können.

weiterlesen
Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.11.2025

Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Auch wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung formal vorliegt, muss ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil erkennbar sein.

weiterlesen
Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank