31.07.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Epileptischer Anfall: Kein Arbeitsunfall

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Das SG Landshut hat entschieden, dass ein Sturz nicht als versicherter Arbeitsunfall zu werten ist, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass nicht die Arbeitsumstände oder die daraus resultierenden Risiken die Ursache für den Sturz gewesen sind, sondern ausschließlich eine innere Ursache.

Ein Müllmann stürzte während des Einladens von Sperrmüll vom Trittbrett und zog sich infolgedessen schwere Kopfverletzungen zu. Er erlitt einen epileptischen Anfall, wobei aber zunächst nicht klar war, ob er wegen des Anfalls gestürzt war oder ob er als Folge des Sturzes den epileptischen Anfall erlitten hatte. Seine Kollegen sagten vor Gericht aus, dass sich beim Kläger schon vor dem Sturz Anzeichen eines drohenden Anfalls gezeigt hätten (Unwohlsein, starre Köperhaltung direkt vor dem Sturz). Ein Stolpern oder Ähnliches sei nicht beobachtet worden.

Innere Ursache als Unfallgrund

Das SG Landshut hat das Vorliegen eines Arbeitsunfalls mit Urteil vom 31.07.2017 (S 13 U 133/15) verneint. Nach Auffassung des Sozialgerichts ist der Sturz aufgrund einer inneren Ursache erfolgt, zumal der Kläger beim Aufkommen auf dem Boden keinerlei Schutzreflexe gezeigt hat. Aus den Gesamtumständen sei zu schließen, dass nicht die Arbeitsumstände oder die daraus resultierenden Risiken die Ursache für den Sturz gewesen seien, sondern ausschließlich eine innere Ursache. Dies schließe die Anerkennung und Entschädigung als Arbeitsunfall aus.

(SG Landshut, PM vom 31.07.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)