12.09.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

Entwurf zur Überarbeitung des IFRS für KMU

Der IASB hat einen Entwurf zur Überarbeitung des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen („IFRS für KMU“) im Rahmen seines aktuellen Projekts zur umfassenden Überprüfung (Comprehensive Review) des IFRS für KMU veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©macgyverhh/fotolia.com

Der IFRS für KMU wurde zuletzt im Jahr 2015 umfassend überarbeitet. Mit dem aktuellen Entwurf beabsichtigt der IASB, neue und geänderte IFRS zu berücksichtigen, die seit der letzten Überarbeitung in Kraft getreten sind. Gleichzeitig soll im Rahmen der Überarbeitung dafür Sorge getragen werden, dass der IFRS weiterhin auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten bleibt.

Auswirkungen auf Jahresabschlüsse

Unmittelbare Konsequenzen auf die Rechnungslegung ergeben sich durch das Projekt für deutsche Unternehmen nicht, da eine Verpflichtung zur Aufstellung von Abschlüssen nach Vorgabe des IFRS für KMU für Unternehmen im deutschen Recht nicht besteht. Gleichwohl sind Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse von ausländischen Tochterunternehmen inländischer Konzerne unter anderen Jurisdiktionen, die die IFRS für KMU anwenden, nicht ausgeschlossen. Ferner bilden die Angabevorschriften des IFRS für KMU die Grundlage für den jüngst vom IASB veröffentlichten Entwurf eines neuen IFRS mit Erleichterungen für Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen.

Der Entwurf (IASB Exposure Draft Third edition of the IFRS for SMEs Accounting Standard) ist nebst weiteren begleitenden Materialien auf der Website des IASB abrufbar.

Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 07.03.2023 möglich.


DRSC vom 09.09.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank