23.10.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Entwurf zum GWB-Digitalisierungsgesetz

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Die Bundesregierung will mit einer Novelle des Wettbewerbsrechts die Kartellbehörden stärken. Das GWB-Digitalisierungsgesetz gestaltet einen Ordnungsrahmen, der den Anforderungen an die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft gerecht wird. Es sieht unter anderem eine Verschärfung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Digitalunternehmen vor. 

Die mit der Digitalisierung einhergehende Änderung wirtschaftlicher Machtverhältnisse stellt die Wettbewerbspolitik vor große Herausforderungen. Daten haben eine immer stärkere Bedeutung als Wertschöpfungsfaktor. Infolge starker Netzwerkeffekte sowie großer Skalen- und Verbundvorteile lassen sich vor allem in der Plattformökonomie Marktkonzentrations- und Monopolisierungstendenzen beobachten. Dadurch steigt die Marktmacht der Plattformbetreiber, die Nutzerdaten sammeln und auswerten und Anbietern den Zugang zu Kundengruppen erschweren können. Durch gezielte Strategien wie das schnelle Hebeln von Marktmacht (Leveraging) können marktübergreifend starke Plattformunternehmen ihre Marktposition mit nicht-wettbewerblichen Mitteln ausbauen, ihr digitales Ökosystem längerfristig unangreifbar machen und damit Innovation durch neue Akteure behindern.

Mit dem vorliegenden „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz)“ soll das grundsätzlich gut funktionierende System der Kartellrechtsaufsicht in Deutschland erhalten bleiben. Es erfolgt allerdings eine zielgerichtete Stärkung an ausgewählten Stellen.

GWB-Digitalisierungsgesetz modernisiert „maßvoll“

Das GWB-Digitalisierungsgesetz ändert diverse Vorschriften vor allem bezüglich der Ermittlungsbefugnisse von Kartellbehörden, der Sanktionen für Kartellrechtsverstöße, Vorschriften zum gerichtlichen Bußgeldverfahren, Regelungen zum Kronzeugenprogramm für Kartellrechtsverstöße und Amtshilfe für andere Kartellbehörden, erklärt die Bundesregierung. Eine „maßvolle“ Modernisierung der Missbrauchsaufsicht kann vor allem dem Marktmissbrauch durch digitale Plattformen etwas entgegen setzen. Außerdem erfolgt die Beschleunigung diverser Verfahren.

Darüber hinaus werden die Vorschriften der formellen Fusionskontrolle überarbeitet, um diese effektiver zu gestalten und dem Bundeskartellamt eine Fokussierung auf die wettbewerblich relevantesten Zusammenschlüsse zu ermöglichen.  Schließlich wird im Bereich des Kartellschadensersatzes nachgebessert, um die wirksame Durchsetzung der Ansprüche gegen kartellbeteiligte Unternehmen zu gewährleisten.

Entlastung der Wirtschaft um 325.000 Euro

Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Wirtschaft unter dem Strich eine Entlastung um etwa 325.000 Euro jährlich erfährt. Dem Bundeskartellamt stehe hingegen ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 1,75 Millionen Euro bevor.

(Dt. Bundestag, hib vom 21.10.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


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