31.07.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Entwurf zu Änderungen an IAASB-Standards

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den Entwurf von Änderungen an verschiedenen IAASB-Standards veröffentlicht, die sich mit der Reaktion auf tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen Gesetze oder sonstige Vorschriften beschäftigen.

Das IAASB reagiert mit seinem Entwurf auf die im Mai 2015 vom International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) vorgeschlagenen überarbeiteten Änderungen des Code of Ethics. Zweck der vorgeschlagenen Änderungen des IAASB ist es vor allem, Inkonsistenzen zwischen dem Code of Ethics und den IAASB-Verlautbarungen auszuschließen.

Änderungen an weiteren Standards vorgesehen

Der Entwurf des IAASB betrifft schwerpunktmäßig ISA 250. Daneben sind Änderungen an folgenden Standards vorgesehen: ISA 220, ISA 240, ISA 260 (Revised), ISA 450, ISQC 1, ISRE 2400 (revised) und ISAE 3402. Stellungnahmen zu dem IAASB-Entwurf können bis zum 21.10.2015 in elektronischer Form über die Internetseite des IAASB eingereicht werden. Der Entwurf sowie weitere Informationen stehen auf der Internetseite des IAASB zur Verfügung.

(WPK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Picture-Factory/fotolia.com


16.02.2026

Fasching: Betriebsinterne Regelungen sind empfehlenswert

Obwohl Fasching vielerorts gefeiert wird, gelten arbeitsrechtlich reguläre Arbeitstage mit allen Pflichten zu Arbeitszeit, Urlaub, Kleidungsvorgaben und Alkoholverbot.

weiterlesen
Fasching: Betriebsinterne Regelungen sind empfehlenswert

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


16.02.2026

Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Das Urteil des FG Düsseldorf zeigt, dass komplexe gesellschaftsrechtliche Strukturen steuerlich nicht isoliert, sondern im Rahmen einer Gesamtbetrachtung gewürdigt werden.

weiterlesen
Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)