Das IASB hat den Entwurf ED/2019/2 für einen Sammeländerungsstandard (Annual Improvements to IFRSs 2018–2020 Cycle) veröffentlicht.
Im „Annual Improvements to IFRSs (2018-2020 Cycle)“ werden Änderungen an folgenden Standards vorgeschlagen:
- IFRS 1 – Erstanwendung durch ein Tochterunternehmen später als das Mutterunternehmen;
- IFRS 9 – Gebühren, die beim 10 %-Barwerttest vor Ausbuchung finanzieller Schulden zu berücksichtigen sind;
- begleitende Beispiele zu IFRS 16 – Leasinganreize;
- IAS 41 – Bedeutung von Steuereffekten bei der Fair-Value-Ermittlung.
Stellungnahmen können bis zum 20.08.2019 beim IASB eingereicht werden.
(DRSC vom 21.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)