02.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Entwurf eines Lobbyregistergesetzes

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Die Fraktion Die Linke hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung des verpflichtenden Lobbyregisters“ (19/15) vorgelegt. Damit soll „Transparenz darüber hergestellt werden, welche Interessenvertretung in wessen Auftrag und mit welchem Budget auf die Gesetzgebung oder andere politische Entscheidungen einwirkt oder einzuwirken versucht“.

Unter anderem regelt der Gesetzentwurf, welche Akteure welche Angaben über sich und ihre Aktivitäten zur politischen Interessenvertretung machen müssen. So sollen zum Beispiel Anwaltskanzleien oder Agenturen, die Dienstleistungen zur politischen Interessenvertretung anbieten, Angaben zu ihren Auftraggebern und dem Umfang der Dienstleistung machen müssen. Vereine, Stiftungen und Verbände, die unter den Anwendungsbereich des angestrebten Gesetzes fallen, müssen danach unter anderem über ihren finanziellen Hintergrund Auskunft geben. Darüber hinaus werde geregelt, welche Folgen Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen haben und wie das Register geführt und organisiert wird.

Wer wäre von der Registrierungspflicht betroffen?

Von den Vorgaben seien nur „diejenigen betroffen, die sich in signifikantem Umfang mit Bezug auf bundespolitische Entscheidungen engagieren und in direktem Kontakt mit Abgeordneten, Regierungsmitgliedern sowie weiteren relevanten staatlichen Funktionsträgern stehen“, heißt es in der Vorlage weiter. Einzelne Bürger, die sich an die Abgeordneten, Fraktionen oder die Bundesregierung oder andere staatliche Akteure nur gelegentlich und im eigenen Interesse wenden, seien grundsätzlich nicht von der Registrierungspflicht betroffen.

„Legislativer Fußabdruck“

Ferner soll laut Vorlage ein „legislativer Fußabdruck“ geregelt werden, „um die auf die Erarbeitung von Gesetzesvorlagen und Entwürfe sonstiger Rechtssetzungsakte einwirkende Interessenvertretung öffentlich zu machen“. Daneben werde ein Verbot der Erfolgshonorare für die Interessenvertretung geregelt.

(Dt. Bundestag, hib vom 01.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Marco2811/fotolia.com


20.07.2026

Gesetzentwurf: Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung

Plattform-Einkünfte sollen künftig auch international transparenter und steuerlich besser überprüfbar werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf: Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung

Juris KI-Suite


20.07.2026

juris KI-Suite: Deutlicher Effizienzgewinn für Rechts- und Steuerberater

Das Steuerrecht ist von hoher Komplexität und einer dynamischen Rechtsentwicklung geprägt. Gesetzesänderungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsanweisungen und individuelle Mandantenthemen müssen laufend analysiert und gesichert in die Beratungspraxis übertragen werden. Entscheidend ist, zuverlässige Quellen zu nutzen, Zusammenhänge zu erkennen und daraus fundierte Handlungsempfehlungen abzuleiten.

weiterlesen
juris KI-Suite: Deutlicher Effizienzgewinn für Rechts- und Steuerberater

Meldung

© Minerva Studio/fotolia.com


20.07.2026

Startups: Mitarbeiter werden zu Stakeholdern

Mehr als jedes dritte Startup beteiligt Beschäftigte am Unternehmenserfolg, überwiegend durch virtuelle Anteile, zeigen aktuelle Zahlen.

weiterlesen
Startups: Mitarbeiter werden zu Stakeholdern
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht