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13.09.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

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©ManuelSchönfeld/fotolia.com

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, den Missbrauch des Abmahnungsrechts einzudämmen, ohne die Interessen seriöser Akteure unbillig zu behindern.

Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs des bewährten Abmahnrechts sowie zur Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen.

Sonderregelungen aufgrund DSGVO?

Die ebenfalls vorgesehene Einführung einer Reparaturklausel im Designrecht dient der Verbesserung des Wettbewerbs bei formgebundenen Ersatzteilen im Interesse von Verbrauchern sowie des freien Ersatzteilhandels. Noch geprüft wird, ob es – insbesondere zum Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen – ergänzende Sonderregelungen für die Abmahnung datenschutzrechtlicher Verstöße geben soll.

Mehr Schutz für Kleinstunternehmen

Im Visier hat das Ministerium dabei insbesondere Abmahnungen wegen geringfügigen Verstößen gegenüber Kleinstunternehmen, die primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden.

(BMJV vom 11.09.2018 / BRAK, PM vom 12.09.2018/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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