21.06.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Entwurf einer Änderung von IAS 16

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Der IASB hat den Änderungsentwurf ED/2017/4 Property, Plant and Equipment – Proceeds before Intended Use veröffentlicht. Darin wird eine Änderung von IAS 16 Sachanlagen vorgeschlagen.

Nach der vorgeschlagenen Änderung zufolge dürfen eventuelle Verkaufserlöse während der Entstehung oder Errichtung einer Sachanlage – entgegen der bisherigen Regelung – künftig nicht mehr mit den Herstellungskosten (insb. mit den Testkosten) verrechnet werden. Hintergrund ist eine Unklarheit in IAS 16.17(e) dahingehend, ob Verkaufserlöse auch dann verrechnungsfähig sind, wenn sie (a) aus anderen als Testaktivitäten resultieren oder (b) den Betrag der Testkosten übersteigen.

Die Änderung ist retrospektiv anzuwenden. Der Erstanwendungszeitpunkt hierfür wurde noch offengelassen. Stellungnahmen zu dem Änderungsentwurf werden bis zum 19.10.2017 in elektronischer Form erbeten.

(DRSC vom 20.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


14.07.2026

Agrarflächen im Betriebsvermögen können steuerlich begünstigt bleiben

Landwirtschaftlich verpachtete Grundstücke können trotz Betriebsverpachtung weiterhin erbschaftsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen darstellen.

weiterlesen
Agrarflächen im Betriebsvermögen können steuerlich begünstigt bleiben

Meldung

gregbrave/123rf.com


14.07.2026

EUDR: Neue Regeln erleichtern die praktische Umsetzung

Neue EU-Vorgaben sollen Unternehmen die rechtssichere Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) ab Ende 2026 erleichtern.

weiterlesen
EUDR: Neue Regeln erleichtern die praktische Umsetzung

Rechtsboard

Agnes Herwig / Katharina Geyer


13.07.2026

Equal Pay im Fokus – was die Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet

Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 verschärft die Anforderungen an Vergütungssysteme mit dem erklärten Ziel, den weiterhin bestehenden Gender Pay Gap zu reduzieren.

weiterlesen
Equal Pay im Fokus – was die Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht