Der IASB hat den Änderungsentwurf ED/2017/4 Property, Plant and Equipment – Proceeds before Intended Use veröffentlicht. Darin wird eine Änderung von IAS 16 Sachanlagen vorgeschlagen.
Nach der vorgeschlagenen Änderung zufolge dürfen eventuelle Verkaufserlöse während der Entstehung oder Errichtung einer Sachanlage – entgegen der bisherigen Regelung – künftig nicht mehr mit den Herstellungskosten (insb. mit den Testkosten) verrechnet werden. Hintergrund ist eine Unklarheit in IAS 16.17(e) dahingehend, ob Verkaufserlöse auch dann verrechnungsfähig sind, wenn sie (a) aus anderen als Testaktivitäten resultieren oder (b) den Betrag der Testkosten übersteigen.
Die Änderung ist retrospektiv anzuwenden. Der Erstanwendungszeitpunkt hierfür wurde noch offengelassen. Stellungnahmen zu dem Änderungsentwurf werden bis zum 19.10.2017 in elektronischer Form erbeten.
(DRSC vom 20.06.2017/ Viola C. Didier)