• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entwurf des geänderten ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit

16.05.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Entwurf des geänderten ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©tadamichi/fotolia.com

Das IAASB hat den Entwurf des geänderten ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Proposed International Standard on Auditing 570 (Revised), Going Concern) veröffentlicht.

Die Verabschiedung des geänderten Standards ISA 570 wird für Dezember 2024 erwartet. Das Inkrafttreten wird für Berichtszeiträume vorgeschlagen, die mindestens 18 Monate nach der Verabschiedung beginnen. Somit beträfen die Änderungen bei kalendergleichen Geschäftsjahren erstmals Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31.12.2027. Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem bestehenden ISA 570 sind:

  • Definition des Begriffs „Wesentliche Unsicherheit“ (in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit);
  • erhöhte Anforderungen an die Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung zum Zwecke der Schaffung einer geeigneten Grundlage für die Identifizierung von Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können;
  • Ausdehnung des Betrachtungszeitraums auf mindestens zwölf Monate nach dem Tag der Genehmigung des Jahresabschlusses (statt bisher zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag);
  • erweiterte Prüfungshandlungen zur Auswertung der Einschätzung des Managements hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit einschließlich der verwendeten Methoden, Annahmen und Daten sowie Hervorhebung der kritischen Grundhaltung;
  • explizite Aufforderung des Managements zur Aktualisierung seiner Einschätzung, falls der Prüfer (weitere) Ereignisse oder Gegebenheiten identifiziert;
  • erhöhte Anforderungen an die Bewertung der Pläne des Managements hinsichtlich künftiger Maßnahmen einschließlich der Absicht und Fähigkeit zu deren Umsetzung sowohl durch das Management als auch durch Dritte;
  • stets separater Absatz im Bestätigungsvermerk mit Ausführungen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Stellungnahmen sind bis zum 24.08.2023 erbeten. Den Entwurf des geänderten ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Proposed International Standard on Auditing 570 (Revised), Going Concern) finden Sie hier.


WPK vom 11.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


AGB
©blende11/fotolia.com


07.06.2023

Verwahrentgelte vor dem BGH

Der vzbv ist vor den meisten Landgerichten mit seiner Auffassung durchgedrungen, dass Verwahrentgelte in AGB der Kreditinstitute unzulässig sind.

Verwahrentgelte vor dem BGH
Nico Schley
Nico Schley


06.06.2023

Zur verpflichtenden Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab 01.01.2023

Bislang war (und ist) die Rechtsprechung der Finanzgerichte sehr uneinheitlich, ob Schriftsätze von Steuerberatern, die nach dem 01.01.2023 bei den FG schriftlich oder per Fax eingereicht werden, aufgrund der Einführung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) formunwirksam sind. Mit Beschluss vom 28.04.2023 (XI B 101/22) hat der BFH nun erstmals zur Streitfrage Stellung genommen.

Zur verpflichtenden Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab 01.01.2023

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App