• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entwurf des geänderten ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit

16.05.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Entwurf des geänderten ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Das IAASB hat den Entwurf des geänderten ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Proposed International Standard on Auditing 570 (Revised), Going Concern) veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©tadamichi/fotolia.com

Die Verabschiedung des geänderten Standards ISA 570 wird für Dezember 2024 erwartet. Das Inkrafttreten wird für Berichtszeiträume vorgeschlagen, die mindestens 18 Monate nach der Verabschiedung beginnen. Somit beträfen die Änderungen bei kalendergleichen Geschäftsjahren erstmals Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31.12.2027. Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem bestehenden ISA 570 sind:

  • Definition des Begriffs „Wesentliche Unsicherheit“ (in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit);
  • erhöhte Anforderungen an die Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung zum Zwecke der Schaffung einer geeigneten Grundlage für die Identifizierung von Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können;
  • Ausdehnung des Betrachtungszeitraums auf mindestens zwölf Monate nach dem Tag der Genehmigung des Jahresabschlusses (statt bisher zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag);
  • erweiterte Prüfungshandlungen zur Auswertung der Einschätzung des Managements hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit einschließlich der verwendeten Methoden, Annahmen und Daten sowie Hervorhebung der kritischen Grundhaltung;
  • explizite Aufforderung des Managements zur Aktualisierung seiner Einschätzung, falls der Prüfer (weitere) Ereignisse oder Gegebenheiten identifiziert;
  • erhöhte Anforderungen an die Bewertung der Pläne des Managements hinsichtlich künftiger Maßnahmen einschließlich der Absicht und Fähigkeit zu deren Umsetzung sowohl durch das Management als auch durch Dritte;
  • stets separater Absatz im Bestätigungsvermerk mit Ausführungen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Stellungnahmen sind bis zum 24.08.2023 erbeten. Den Entwurf des geänderten ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Proposed International Standard on Auditing 570 (Revised), Going Concern) finden Sie hier.


WPK vom 11.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.02.2025

Gender Pay Gap wird kleiner

Trotz eines historischen Rückgangs des Gender Pay Gaps verdienen Frauen in Deutschland 2024 noch immer 16 % weniger pro Stunde als Männer.

weiterlesen
Gender Pay Gap wird kleiner

Rechtsboard

Matthias Böglmüller


13.02.2025

CSRD-Berichterstattung über Arbeitskräfte des Unternehmens – Praxiserfahrungen aus der arbeitsrechtlichen Beratung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist bei vielen Unternehmen angelaufen. Im ersten Quartal 2025 werden die ersten Geschäftsberichte mit Nachhaltigkeitsangaben auf Grundlage der CSRD veröffentlicht. Der umfangreichste Berichtsteil befasst sich mit den Arbeitskräften des Unternehmens.

weiterlesen
CSRD-Berichterstattung über Arbeitskräfte des Unternehmens – Praxiserfahrungen aus der arbeitsrechtlichen Beratung

Meldung

©AndreyPopov/fotolia.com


13.02.2025

BAG zur Freistellung während der Kündigungsfrist

Arbeitgeber können nicht verlangen, dass sich freigestellte Mitarbeiter unmittelbar auf neue Stellen bewerben, um dadurch die Gehaltszahlung zu ersparen.

weiterlesen
BAG zur Freistellung während der Kündigungsfrist

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank