• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entwurf des geänderten ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit

16.05.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Entwurf des geänderten ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Das IAASB hat den Entwurf des geänderten ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Proposed International Standard on Auditing 570 (Revised), Going Concern) veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©tadamichi/fotolia.com

Die Verabschiedung des geänderten Standards ISA 570 wird für Dezember 2024 erwartet. Das Inkrafttreten wird für Berichtszeiträume vorgeschlagen, die mindestens 18 Monate nach der Verabschiedung beginnen. Somit beträfen die Änderungen bei kalendergleichen Geschäftsjahren erstmals Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31.12.2027. Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem bestehenden ISA 570 sind:

  • Definition des Begriffs „Wesentliche Unsicherheit“ (in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit);
  • erhöhte Anforderungen an die Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung zum Zwecke der Schaffung einer geeigneten Grundlage für die Identifizierung von Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können;
  • Ausdehnung des Betrachtungszeitraums auf mindestens zwölf Monate nach dem Tag der Genehmigung des Jahresabschlusses (statt bisher zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag);
  • erweiterte Prüfungshandlungen zur Auswertung der Einschätzung des Managements hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit einschließlich der verwendeten Methoden, Annahmen und Daten sowie Hervorhebung der kritischen Grundhaltung;
  • explizite Aufforderung des Managements zur Aktualisierung seiner Einschätzung, falls der Prüfer (weitere) Ereignisse oder Gegebenheiten identifiziert;
  • erhöhte Anforderungen an die Bewertung der Pläne des Managements hinsichtlich künftiger Maßnahmen einschließlich der Absicht und Fähigkeit zu deren Umsetzung sowohl durch das Management als auch durch Dritte;
  • stets separater Absatz im Bestätigungsvermerk mit Ausführungen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Stellungnahmen sind bis zum 24.08.2023 erbeten. Den Entwurf des geänderten ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Proposed International Standard on Auditing 570 (Revised), Going Concern) finden Sie hier.


WPK vom 11.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht