Die Verabschiedung des geänderten Standards ISA 570 wird für Dezember 2024 erwartet. Das Inkrafttreten wird für Berichtszeiträume vorgeschlagen, die mindestens 18 Monate nach der Verabschiedung beginnen. Somit beträfen die Änderungen bei kalendergleichen Geschäftsjahren erstmals Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31.12.2027. Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem bestehenden ISA 570 sind:
- Definition des Begriffs „Wesentliche Unsicherheit“ (in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit);
- erhöhte Anforderungen an die Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung zum Zwecke der Schaffung einer geeigneten Grundlage für die Identifizierung von Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können;
- Ausdehnung des Betrachtungszeitraums auf mindestens zwölf Monate nach dem Tag der Genehmigung des Jahresabschlusses (statt bisher zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag);
- erweiterte Prüfungshandlungen zur Auswertung der Einschätzung des Managements hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit einschließlich der verwendeten Methoden, Annahmen und Daten sowie Hervorhebung der kritischen Grundhaltung;
- explizite Aufforderung des Managements zur Aktualisierung seiner Einschätzung, falls der Prüfer (weitere) Ereignisse oder Gegebenheiten identifiziert;
- erhöhte Anforderungen an die Bewertung der Pläne des Managements hinsichtlich künftiger Maßnahmen einschließlich der Absicht und Fähigkeit zu deren Umsetzung sowohl durch das Management als auch durch Dritte;
- stets separater Absatz im Bestätigungsvermerk mit Ausführungen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit.
Stellungnahmen sind bis zum 24.08.2023 erbeten. Den Entwurf des geänderten ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Proposed International Standard on Auditing 570 (Revised), Going Concern) finden Sie hier.