• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entwurf des geänderten ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit

16.05.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Entwurf des geänderten ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Das IAASB hat den Entwurf des geänderten ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Proposed International Standard on Auditing 570 (Revised), Going Concern) veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©tadamichi/fotolia.com

Die Verabschiedung des geänderten Standards ISA 570 wird für Dezember 2024 erwartet. Das Inkrafttreten wird für Berichtszeiträume vorgeschlagen, die mindestens 18 Monate nach der Verabschiedung beginnen. Somit beträfen die Änderungen bei kalendergleichen Geschäftsjahren erstmals Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31.12.2027. Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem bestehenden ISA 570 sind:

  • Definition des Begriffs „Wesentliche Unsicherheit“ (in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit);
  • erhöhte Anforderungen an die Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung zum Zwecke der Schaffung einer geeigneten Grundlage für die Identifizierung von Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können;
  • Ausdehnung des Betrachtungszeitraums auf mindestens zwölf Monate nach dem Tag der Genehmigung des Jahresabschlusses (statt bisher zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag);
  • erweiterte Prüfungshandlungen zur Auswertung der Einschätzung des Managements hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit einschließlich der verwendeten Methoden, Annahmen und Daten sowie Hervorhebung der kritischen Grundhaltung;
  • explizite Aufforderung des Managements zur Aktualisierung seiner Einschätzung, falls der Prüfer (weitere) Ereignisse oder Gegebenheiten identifiziert;
  • erhöhte Anforderungen an die Bewertung der Pläne des Managements hinsichtlich künftiger Maßnahmen einschließlich der Absicht und Fähigkeit zu deren Umsetzung sowohl durch das Management als auch durch Dritte;
  • stets separater Absatz im Bestätigungsvermerk mit Ausführungen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Stellungnahmen sind bis zum 24.08.2023 erbeten. Den Entwurf des geänderten ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Proposed International Standard on Auditing 570 (Revised), Going Concern) finden Sie hier.


WPK vom 11.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©peshkova/123rf.com


24.11.2025

Wenn KI zum Kollegen wird

Das Verständnis von Zusammenarbeit und Führung ändert sich, denn mit dem Einzug der agentischen KI entstehen neue Rollen in Unternehmen.

weiterlesen
Wenn KI zum Kollegen wird

Meldung

© mmphoto/fotolia.com


24.11.2025

Diskriminierung: Versicherungsklausel benachteiligt Frauen

Eine Versicherungsklausel, die Arbeitsunfähigkeit infolge Schwangerschaft ausschließt, stellt eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts dar.

weiterlesen
Diskriminierung: Versicherungsklausel benachteiligt Frauen

Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank