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20.08.2026

Meldung, Steuerrecht

Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vorgelegt

Das Bundesfinanzministerium hat erste Pläne für eine umfassende Einkommensteuerreform ab 2027 vorgelegt. Arbeitnehmer und Familien sollen teilweise entlastet werden, zugleich sind Änderungen bei Steuersätzen, Minijobs und der Förderung von Handwerkerleistungen vorgesehen.

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Am 18.08.2026 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Referentenentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 vorgelegt. Ziel ist es, Arbeits- und Wachstumspotenziale zu stärken und zugleich die Gegenfinanzierung sicherzustellen. Die Änderungen sollen überwiegend zum 01.01.2027, weitere Entlastungen zum 01.01.2028 greifen. Unter anderem sind folgende Neuerungen vorgesehen:

Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld

Der Grundfreibetrag soll 2027 von 12.348 € auf 12.564 € und 2028 auf 12.900 € steigen. Auch Familien sollen profitieren: Der gesamte Kinder- und Betreuungsfreibetrag erhöht sich auf 10.056 € im Jahr 2027 und auf 10.236 € ab 2028. Das Kindergeld steigt zum 01.01.2027 von 259 auf 267 € monatlich und zum 01.01.2028 auf 272 €.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll ab 2027 von 1.230 auf 1.430 € steigen.

Höhere Steuern für Spitzenverdiener und Minijobs

Gleichzeitig will das BMF höhere Einkommen stärker belasten. Ab 250.000 € Jahreseinkommen soll ein Steuersatz von 45% gelten, ab 280.000 € eine neue Stufe von 47%. Die Pauschsteuer für Minijobs soll von 2% auf 5% steigen.

Entlastung bei Zuschlägen, Kürzung bei Handwerkern

Für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge soll der maximal begünstigte Grundlohn von 50 auf 75 € je Stunde steigen. Tariflich geregelte Zuschläge sollen bis zu dieser Grenze auch sozialversicherungsfrei bleiben.

Bei Handwerkerleistungen fällt die Förderung dagegen geringer aus: Der absetzbare Anteil sinkt von 20% auf 15%, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 €.

Neue Regeln für Rechenzentren

Standortkommunen von Rechenzentren sollen stärker an der Gewerbesteuer beteiligt werden. Künftig sollen 90% der Zerlegung nach der elektrischen Anschlussleistung und nur noch 10% nach den Arbeitslöhnen erfolgen.

Verbände können bis zum 21.08.2026 Stellung nehmen. Die Kabinettsbefassung ist für den 02.09.2026 vorgesehen.


BMF vom 18.08.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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