• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vorgelegt

20.08.2026

Meldung, Steuerrecht

Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vorgelegt

Das Bundesfinanzministerium hat erste Pläne für eine umfassende Einkommensteuerreform ab 2027 vorgelegt. Arbeitnehmer und Familien sollen teilweise entlastet werden, zugleich sind Änderungen bei Steuersätzen, Minijobs und der Förderung von Handwerkerleistungen vorgesehen.

Beitrag mit Bild

©wsf-f/fotolia.com

Am 18.08.2026 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Referentenentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 vorgelegt. Ziel ist es, Arbeits- und Wachstumspotenziale zu stärken und zugleich die Gegenfinanzierung sicherzustellen. Die Änderungen sollen überwiegend zum 01.01.2027, weitere Entlastungen zum 01.01.2028 greifen. Unteranderem sind folgende Neuerungen vorgesehen:

Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld

Der Grundfreibetrag soll 2027 von 12.348 Euro auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro steigen. Auch Familien sollen profitieren: Der gesamte Kinder- und Betreuungsfreibetrag erhöht sich auf 10.056 Euro im Jahr 2027 und auf 10.236 Euro ab 2028. Das Kindergeld steigt zum 01.01.2027 von 259 auf 267 Euro monatlich und zum 01.01.2028 auf 272 Euro.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll ab 2027 von 1.230 auf 1.430 Euro steigen.

Höhere Steuern für Spitzenverdiener und Minijobs

Gleichzeitig will das BMF höhere Einkommen stärker belasten. Ab 250.000 Euro Jahreseinkommen soll ein Steuersatz von 45 % gelten, ab 280.000 Euro eine neue Stufe von 47 %. Die Pauschsteuer für Minijobs soll von 2 % auf 5 % steigen.

Entlastung bei Zuschlägen, Kürzung bei Handwerkern

Für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge soll der maximal begünstigte Grundlohn von 50 auf 75 Euro je Stunde steigen. Tariflich geregelte Zuschläge sollen bis zu dieser Grenze auch sozialversicherungsfrei bleiben.

Bei Handwerkerleistungen fällt die Förderung dagegen geringer aus: Der absetzbare Anteil sinkt von 20 % auf 15 %, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro.

Neue Regeln für Rechenzentren

Standortkommunen von Rechenzentren sollen stärker an der Gewerbesteuer beteiligt werden. Künftig sollen 90 % der Zerlegung nach der elektrischen Anschlussleistung und nur noch 10 % nach den Arbeitslöhnen erfolgen.

Verbände können bis zum 21.08.2026 Stellung nehmen. Die Kabinettsbefassung ist für den 02.09.2026 vorgesehen.


BMF vom 18.08.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


20.08.2026

Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer

Auch Vermächtnisnehmer können die volle Erbfallkostenpauschale erhalten, selbst wenn ihre tatsächlichen Kosten deutlich geringer sind.

weiterlesen
Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer

Steuerboard

Lisa Fiedler


19.08.2026

Wenn der Ehevertrag Steuerfolgen auslöst – die jüngere BFH-Rechtsprechung zu Eheverträgen

Eheverträge werden vorrangig mit Blick auf Scheidung, Vermögensschutz und die Absicherung der Ehegatten gestaltet. Eine familienrechtliche Betrachtung reicht bei der Planung jedoch nicht aus. Die Konstellation muss stets auch aus der Sicht des Steuerrechts mitgedacht werden.

weiterlesen
Wenn der Ehevertrag Steuerfolgen auslöst – die jüngere BFH-Rechtsprechung zu Eheverträgen

Rechtsboard

Wolfgang Kleinebrink


19.08.2026

„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht

Am 02.07.026 hat der Koalitionsausschuss der Union und der SPD das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Dieses Reformpaket umfasst 34 Maßnahmen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen im Hinblick auf das Kündigungs- und Befristungsrecht dargestellt.

weiterlesen
„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht