Am 18.08.2026 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Referentenentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 vorgelegt. Ziel ist es, Arbeits- und Wachstumspotenziale zu stärken und zugleich die Gegenfinanzierung sicherzustellen. Die Änderungen sollen überwiegend zum 01.01.2027, weitere Entlastungen zum 01.01.2028 greifen. Unter anderem sind folgende Neuerungen vorgesehen:
Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld
Der Grundfreibetrag soll 2027 von 12.348 € auf 12.564 € und 2028 auf 12.900 € steigen. Auch Familien sollen profitieren: Der gesamte Kinder- und Betreuungsfreibetrag erhöht sich auf 10.056 € im Jahr 2027 und auf 10.236 € ab 2028. Das Kindergeld steigt zum 01.01.2027 von 259 auf 267 € monatlich und zum 01.01.2028 auf 272 €.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll ab 2027 von 1.230 auf 1.430 € steigen.
Höhere Steuern für Spitzenverdiener und Minijobs
Gleichzeitig will das BMF höhere Einkommen stärker belasten. Ab 250.000 € Jahreseinkommen soll ein Steuersatz von 45% gelten, ab 280.000 € eine neue Stufe von 47%. Die Pauschsteuer für Minijobs soll von 2% auf 5% steigen.
Entlastung bei Zuschlägen, Kürzung bei Handwerkern
Für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge soll der maximal begünstigte Grundlohn von 50 auf 75 € je Stunde steigen. Tariflich geregelte Zuschläge sollen bis zu dieser Grenze auch sozialversicherungsfrei bleiben.
Bei Handwerkerleistungen fällt die Förderung dagegen geringer aus: Der absetzbare Anteil sinkt von 20% auf 15%, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 €.
Neue Regeln für Rechenzentren
Standortkommunen von Rechenzentren sollen stärker an der Gewerbesteuer beteiligt werden. Künftig sollen 90% der Zerlegung nach der elektrischen Anschlussleistung und nur noch 10% nach den Arbeitslöhnen erfolgen.
Verbände können bis zum 21.08.2026 Stellung nehmen. Die Kabinettsbefassung ist für den 02.09.2026 vorgesehen.

