• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entwurf des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes veröffentlicht

18.05.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Entwurf des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes veröffentlicht

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Regelungen zur Abschlussprüfung in Deutschland hat das Bundeswirtschaftsministerium nun den Entwurf des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) veröffentlicht. Die Änderungen betreffen insbesondere die Neustrukturierung der Abschlussprüferaufsicht und Anpassungen des Berufsrechts.

Der erste, noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Teil des Gesetzentwurfs befasst sich mit Änderungsbedarf in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), der sich nach den neuen europäischen Vorgaben ergibt. Die Umsetzung der Richtlinie muss bis spätestens 17. Juni 2016 erfolgen. Darüber hinaus enthält der Entwurf weitere Änderungen der WPO ohne Bezug zur Richtlinienumsetzung, die in den letzten Jahren mit Blick auf die EU-Reform der Abschlussprüfung aufgeschoben worden waren.

Hinweise aus dem Berufsstand willkommen

Den Regelungsentwurf zur Neustrukturierung der Abschlussprüferaufsicht wird das Bundeswirtschaftsministerium in einem zweiten Teil erst später vorlegen. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) wird nach der Auswertung zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen und nimmt derzeit Hinweise aus dem Berufsstand gerne an. Der Gesetzentwurf wird in der nächsten Woche auch Thema der Kammerversammlungen 2015 sein.

(WPK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


13.11.2025

BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Der BGH hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter sogenannte Positivdaten wie Namen und Vertragsstatus ihrer Kunden an die SCHUFA übermitteln dürfen.

weiterlesen
BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.11.2025

Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Das Halten von Oldtimern im Betriebsvermögen einer grundstücksverwaltenden GmbH gilt als schädliche Nebentätigkeit und führt zum Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkürzung.

weiterlesen
Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank