Im Rahmen der Umsetzung der EU-Regelungen zur Abschlussprüfung in Deutschland hat das Bundeswirtschaftsministerium nun den Entwurf des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) veröffentlicht. Die Änderungen betreffen insbesondere die Neustrukturierung der Abschlussprüferaufsicht und Anpassungen des Berufsrechts.
Der erste, noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Teil des Gesetzentwurfs befasst sich mit Änderungsbedarf in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), der sich nach den neuen europäischen Vorgaben ergibt. Die Umsetzung der Richtlinie muss bis spätestens 17. Juni 2016 erfolgen. Darüber hinaus enthält der Entwurf weitere Änderungen der WPO ohne Bezug zur Richtlinienumsetzung, die in den letzten Jahren mit Blick auf die EU-Reform der Abschlussprüfung aufgeschoben worden waren.
Hinweise aus dem Berufsstand willkommen
Den Regelungsentwurf zur Neustrukturierung der Abschlussprüferaufsicht wird das Bundeswirtschaftsministerium in einem zweiten Teil erst später vorlegen. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) wird nach der Auswertung zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen und nimmt derzeit Hinweise aus dem Berufsstand gerne an. Der Gesetzentwurf wird in der nächsten Woche auch Thema der Kammerversammlungen 2015 sein.
(WPK / Viola C. Didier)