26.04.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Entsenderecht gilt auch für Kraftfahrer

Künftig soll das Entsenderecht auch im Straßenverkehrssektor angewendet werden, wie ein Gesetzentwurf (20/6496) der Bundesregierung vorsieht, durch den die entsprechende EU-Richtlinie ((EU) 2020/1057) in nationales Recht überführt werden soll.

Beitrag mit Bild

©candy1812/fotolia.com

Die Neuregelung betrifft beispielsweise Kraftfahrer, die im Inland arbeiten, aber von einem im EU-Ausland ansässigen Unternehmen beschäftigt werden. Das Entsenderecht regelt unter anderem Aspekte wie Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und nun auch die Ruhepausenzeiten. Auch legt die Richtlinie fest, dass entsendete Kraftfahrer während ihrer Arbeit im EU-Ausland nach den dortigen Lohnregelungen vergütet werden.

Diskrepanzen bei der Entsendung von Arbeitern im Straßenverkehrssektor

Ziel der neuen Straßenverkehrsrichtlinie sei es, „Diskrepanzen zwischen der Auslegung, Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften“ bei der Entsendung von Arbeitern im Straßenverkehrssektor zu beseitigen. Von den Regelungen nicht betroffen seien Fahrer, die EU-Länder nur durchfahren sowie bilaterale Transporte durchführen.

Unternehmen müssten durch die neue Regelung spätestens bei Beginn der Entsendung eine Entsendemeldung übermitteln. Dafür stehe ein neues mehrsprachiges Portal zur Verfügung. Außerdem müssten sie ihren Fahrern für die Zeit im Ausland bestimmte Unterlagen mitgeben, die auf Verlangen vorzuzeigen seien. Hierzu zählen unter anderem Identität des Unternehmens sowie Beginn und Ende der Beschäftigung.

Bereits 2020 verabschiedete die Europäische Union im Zuge des 1. Mobilitätspakets die Richtlinie ((EU) 2020/1057). Bis zum 02.02.2022 sollten die Mitgliedstaaten die entsprechenden Vorschriften der EU-Straßenverkehrsrichtlinie erlassen.

 


Dt. Bundestag vom 26.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Nadine Rettenmaier


28.11.2025

Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie (MiLoRL) für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

weiterlesen
Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Meldung

©kebox/fotolia.com


28.11.2025

Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Wer Hinweise auf rechtswidriges Verhalten ignoriert oder nicht nachhakt, läuft Gefahr, persönlich in die Haftung zu geraten, bestätigt das OLG Frankfurt.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Meldung

©animaflora/fotolia.com


28.11.2025

Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Der BFH hat eine praxisrelevante Frage zur Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten beim Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen beantwortet.

weiterlesen
Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank