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06.07.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Entsendebürokratie abbauen – Entlastungspotenzial für KMU

Vor allem im Hinblick auf kurze und kurzfristige Entsendungen in Nachbarländer wird die Bürokratie als unverhältnismäßig angesehen. Eine große Erleichterung wäre die Schaffung eines EU-weiten Meldeportals, zeigt eine neue Studie.

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Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hat das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) eine Ad-hoc-Analyse zur Situation und den Auswirkungen entsenderechtlicher Vorschriften in ausgewählten Grenzregionen durchgeführt.

Unternehmen können im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit Beschäftigte zeitlich begrenzt in andere EU-Mitgliedstaaten entsenden. Allerdings müssen die Entsendeunternehmen für jedes EU-Land unterschiedliche bürokratische Erfordernisse erfüllen und Meldeportale benutzen. Gerade in den Grenzregionen wünschen sich die Unternehmerinnen und Unternehmer daher mehr Harmonisierung der nationalen Entsenderegeln und -verfahren. Gleichwohl erkennen sie prinzipiell deren Notwendigkeit an, da auf diese Weise Sozialdumping, schlechte Arbeitsbedingungen und unfairer Wettbewerb verhindert werden. Die Bürokratiebelastung wird je nach Unternehmensgröße unterschiedlich wahrgenommen. Aber auch Faktoren wie z.B. die Art der erbrachten Leistungen, die Auftragshäufigkeit im Nachbarland sowie die Handlungsautonomie, die sich Unternehmen beim Umgang mit den bürokratischen Erfordernissen selbst zugestehen, spielen eine wichtige Rolle.

Lob für risikobasierten Ansatz

„Vor allem im Hinblick auf kurze und kurzfristige Entsendungen in Nachbarländer wird die Bürokratie als unverhältnismäßig angesehen. So haben unsere Interviews mit den Führungskräften von Unternehmen in den Grenzregionen zu Frankreich, Österreich und den Niederlanden gezeigt, dass zunehmend Aufträge aus Nachbarländern abgelehnt oder unter partieller Umgehung der Vorschriften bearbeitet werden („autonomer Bürokratieabbau“). Gerade kleineren Unternehmen ist es zu aufwändig, etwa wegen einer kurzfristigen Maschinenreparatur oder -wartung die umfassenden bürokratischen Vorgaben des Nachbarlands zu erfüllen“, berichtet Studienleiterin Dr. Annette Icks. Vorbildcharakter könnten in diesem Zusammenhang Rahmen- und Sammelmeldungen sowie die 8-Tage-Regelung haben, der zufolge Kurzzeit-Entsendungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht meldepflichtig sind.

Als positiv bewerteten sowohl die befragten Führungskräfte von Entsendeunternehmen als auch die Experten und Expertinnen in den Niederlanden den risikobasierten Ansatz, wie er in Deutschland verfolgt wird: Dabei werden die entsenderechtlichen bürokratischen Anforderungen weitgehend auf bestimmte Wirtschaftsbranchen mit erhöhtem „Schadenspotenzial“ begrenzt.

Wunsch nach einem EU-weiten Meldeportal

„Wünschenswert wäre es, wenn im Hinblick auf die Arbeitnehmerentsendung stärker gesamteuropäisch im Sinne eines verantwortlichen Bürokratieabbaus gedacht würde. Der Europäische Binnenmarkt sollte nicht gerade in den Grenzregionen an seine Grenzen stoßen, dort wo seine vielfältigen Nutzenpotenziale besonders groß und wichtig sind“, so Dr. Annette Icks.

Eine große Erleichterung wäre die Schaffung eines EU-weiten Meldeportals, in das die Unternehmen die erforderlichen Informationen und Dokumente zu Jahresbeginn hochladen können und auf das die Kontrollbehörden unter Beachtung des Datenschutzes konkret definierte Zugriffsrechte erhalten. Ein großes praktisches Entlastungspotenzial würde zudem die technische Kopplung der Meldeportale an die digitalen IT-Systeme der Entsendeunternehmen entfalten. Digitale Tools könnten perspektivisch auf verschiedenen Gebieten dazu beitragen, die Bürokratielast gleichmäßiger auf Unternehmen und Kontrollbehörden zu verteilen und die Bringschuld der Unternehmen zunehmend in eine Holschuld der Behörden umzuwandeln.


BMWK/ifm Bonn vom 05.07.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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