• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entschädigungsklage wegen Kopftuch endet mit Vergleich

27.06.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Entschädigungsklage wegen Kopftuch endet mit Vergleich

Beitrag mit Bild

©joserpizarro/fotolia.com

Das Arbeitsgericht Berlin hatte über die Entschädigungsklage einer Bewerberin mit muslimischem Kopftuch verhandelt, die von dem beklagten Land Berlin als Lehrerin beschäftigt werden wollte.

In dem Rechtsstreit (58 Ca 7190/17) haben die Parteien am 26.06.2017 einen Vergleich abgeschlossen, in dem sich das Land Berlin zur Zahlung von zwei Monatsgehältern verpflichtete. Die Bewerberin hatte sich als Quereinsteiergin als Lehrerin für die Fächer Mathematik und Informatik beworben. Bereits im Bewerbungsgespräch hatte man sie darauf hingewiesen, dass das Tragen des muslimischen Kopftuchs nicht erlaubt werde.

Der Vergleich kann von beiden Parteien innerhalb von drei Wochen widerrufen werden; im Falle des Widerrufs wird der Prozess fortgesetzt.

(LAG Berlin-Brandenburg, PM vom 26.06.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)