• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entschädigungsklage wegen Kopftuch endet mit Vergleich

27.06.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Entschädigungsklage wegen Kopftuch endet mit Vergleich

Beitrag mit Bild

©joserpizarro/fotolia.com

Das Arbeitsgericht Berlin hatte über die Entschädigungsklage einer Bewerberin mit muslimischem Kopftuch verhandelt, die von dem beklagten Land Berlin als Lehrerin beschäftigt werden wollte.

In dem Rechtsstreit (58 Ca 7190/17) haben die Parteien am 26.06.2017 einen Vergleich abgeschlossen, in dem sich das Land Berlin zur Zahlung von zwei Monatsgehältern verpflichtete. Die Bewerberin hatte sich als Quereinsteiergin als Lehrerin für die Fächer Mathematik und Informatik beworben. Bereits im Bewerbungsgespräch hatte man sie darauf hingewiesen, dass das Tragen des muslimischen Kopftuchs nicht erlaubt werde.

Der Vergleich kann von beiden Parteien innerhalb von drei Wochen widerrufen werden; im Falle des Widerrufs wird der Prozess fortgesetzt.

(LAG Berlin-Brandenburg, PM vom 26.06.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)