• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entschädigungsklage wegen Kopftuch endet mit Vergleich

27.06.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Entschädigungsklage wegen Kopftuch endet mit Vergleich

Beitrag mit Bild

©joserpizarro/fotolia.com

Das Arbeitsgericht Berlin hatte über die Entschädigungsklage einer Bewerberin mit muslimischem Kopftuch verhandelt, die von dem beklagten Land Berlin als Lehrerin beschäftigt werden wollte.

In dem Rechtsstreit (58 Ca 7190/17) haben die Parteien am 26.06.2017 einen Vergleich abgeschlossen, in dem sich das Land Berlin zur Zahlung von zwei Monatsgehältern verpflichtete. Die Bewerberin hatte sich als Quereinsteiergin als Lehrerin für die Fächer Mathematik und Informatik beworben. Bereits im Bewerbungsgespräch hatte man sie darauf hingewiesen, dass das Tragen des muslimischen Kopftuchs nicht erlaubt werde.

Der Vergleich kann von beiden Parteien innerhalb von drei Wochen widerrufen werden; im Falle des Widerrufs wird der Prozess fortgesetzt.

(LAG Berlin-Brandenburg, PM vom 26.06.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Kara / fotolia.com


23.07.2026

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Das EEG 2027 soll überhöhte Windkraftpachten begrenzen und deren Einhaltung durch Wirtschaftsprüfer absichern.

weiterlesen
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Thomas Ubber


23.07.2026

Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!

Den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2041) entsprechend hat das Bundeskabinett am 22.07.2026 den „Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen“ verabschiedet.

weiterlesen
Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!

Meldung

©gguy/fotolia.com


23.07.2026

Cum-Ex-Fonds: Bank haftet nicht für Anlegerschäden

Kein Schadensersatz für die Anleger eines Luxemburger Fonds gegen eine Bank, dem eine verbotene Cum-Ex-Struktur zugrunde lag.

weiterlesen
Cum-Ex-Fonds: Bank haftet nicht für Anlegerschäden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht