15.02.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Entschädigungsfall für Maple Bank GmbH

Beitrag mit Bild

Entschädigung für Anleger: Die Frankfurter Maple Bank ist insolvent.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entschädigungsfall für die Maple Bank GmbH festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen.

Bereits am 10. Februar 2016 hatte die BaFin beim Amtsgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Maple Bank GmbH gestellt; das Amtsgericht hat daraufhin am 11. Februar 2016 ein Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter bestellt. Die Einlagen der Kunden der Maple Bank GmbH sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an.

Anleger werden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro entschädigt

Mit der Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin ist die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt – in besonderen Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro. Die EdB wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen. Darüber hinaus ist die Maple Bank GmbH Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken e. V. Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze.

(BaFin vom 12.02.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.05.2026

Erstakademiker: Unternehmen verschenken Potenzial

Wer Erstakademiker aus nichtakademischen Familien gezielt fördert, stärkt Motivation, Bindung und Perspektivenvielfalt im Unternehmen.

weiterlesen
Erstakademiker: Unternehmen verschenken Potenzial

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


20.05.2026

FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung

Auch ein vorweggenommener Zugewinnausgleich kann beim Grundstücksverkauf Spekulationssteuer auslösen, entschied das FG Niedersachsen.

weiterlesen
FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht