• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entschädigung für einen benachteiligten schwerbehinderten Bewerber

14.02.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Entschädigung für einen benachteiligten schwerbehinderten Bewerber

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Führt ein öffentlicher Arbeitgeber nach einer Stellenausschreibung Auswahlgespräche durch, sind schwerbehinderte Bewerber nach § 165 Satz 3 SGB IX auch dann zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen, wenn die Stelle nur intern ausgeschrieben wurde.

In einem Streitfall vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte sich der schwerbehinderte Kläger bei der beklagten Bundesagentur um zwei intern ausgeschriebene Stellen mit identischem Anforderungsprofil in Berlin und Cottbus beworben. Die Beklagte lud den Kläger wegen der in Berlin zu besetzenden Stelle zu einem Auswahlgespräch ein; wegen der Stelle in Cottbus wurde der Kläger nicht zu einem derartigen Gespräch eingeladen. Nachdem der Kläger für beide Stellen nicht berücksichtigt worden war, hat er einen Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend gemacht.

Entschädigung muss gezahlt werden

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt (Urteil vom 01.11.2018 – 21 Sa 1643/17). Der Kläger sei wegen seiner Behinderung benachteiligt worden, weil er auf seine Bewerbung auf die in Cottbus zu besetzende Stelle nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden sei. Entschließe sich der öffentliche Arbeitgeber zur Durchführung von Auswahlgesprächen, müsse er einen schwerbehinderten Bewerber zu einem derartigen Gespräch einladen, auch wenn die Stelle nur intern ausgeschrieben worden sei; dies erfordere der Sinn und Zweck des § 165 Satz 3 SGB IX, mit dem für schwerbehinderte Menschen gleiche Bewerbungschancen hergestellt werden sollen.

Für jede Bewerbung ein Vorstellungsgespräch

Bei Mehrfachbewerbungen um Stellen mit identischem Anforderungsprofil genüge die Einladung zu nur einem Gespräch nur unter den oben genannten Voraussetzungen; ansonsten müsste aufgrund jeder Bewerbung ein gesondertes Auswahlgespräch geführt werden.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

(LAGBerlin-Brandenburg, PM vom 12.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank