08.06.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Entlastung für Zivilgerichte

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Nur einen Tag nach dem Bundestag befasst sich heute auch der Bundesrat mit einem Gesetz zur Entlastung der Ziviljustiz. Es setzt die Streitwertgrenze für die so genannte Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH weiterhin auf 20.000 Euro fest. Beschwerden bei niedrigeren Werten der Berufungsentscheidung sind damit auch künftig nicht möglich.

Die bisherige Regelung zur Streitwertbegrenzung läuft eigentlich zum 30.06.2018 aus. Diese Frist soll bis zum 31.12.2019 verlängert werden. Damit sollen die Zivilgerichte entlastet werden: den Bundesgerichtshof, indem weniger Verfahren bei den Zivilsenaten eingehen, und die Landgerichte, deren Urteile schneller rechtskräftig werden.

Fristverkürzung für Fristverlängerung

Der Bundesrat hat sich wegen der Eilbedürftigkeit auf Bitten des Bundetages bereiterklärt, das Gesetz unter Verzicht auf die eigentlich dreiwöchige Beratungsfrist bereits heute zu behandeln und auf vorbereitende Ausschussberatungen zu verzichten.

(Bundesrat vom 08.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


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