Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze (20/12791) sieht unter anderem vor, dass die Meldeschwellen im Intrahandel, wie der Warenaustausch innerhalb der Europäischen Union bezeichnet wird, in Zukunft auf dem Verordnungsweg angehoben werden können. Durch Schaffung der Voraussetzungen für die künftige Anhebung der Meldeschwellen im Intrahandel werde eine Entlastung der Wirtschaft möglich, weil weitere Unternehmen von der Meldepflicht in der Intra-Handelsstatistik befreit werden könnten, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Die Anhebung der Meldeschwellen sei wegen des inzwischen eingeführten Mikrodatenaustauschs mit den Partnerländern möglich geworden.
Steuerboard
15.04.2026
Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH
Der BFH hat mit Urteil vom 19.11.2025 (I R 41/22) entschieden, dass eine passive Entstrickung den Tatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG verwirklicht.

