Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze (20/12791) sieht unter anderem vor, dass die Meldeschwellen im Intrahandel, wie der Warenaustausch innerhalb der Europäischen Union bezeichnet wird, in Zukunft auf dem Verordnungsweg angehoben werden können. Durch Schaffung der Voraussetzungen für die künftige Anhebung der Meldeschwellen im Intrahandel werde eine Entlastung der Wirtschaft möglich, weil weitere Unternehmen von der Meldepflicht in der Intra-Handelsstatistik befreit werden könnten, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Die Anhebung der Meldeschwellen sei wegen des inzwischen eingeführten Mikrodatenaustauschs mit den Partnerländern möglich geworden.
Steuerboard
04.06.2025
Steuerneutrale Einlagenrückgewähr trotz nicht erfasster Einlagen im steuerlichen Einlagekonto durch Nennkapitalerhöhung mit anschließender Auskehr?
Einige Kapitalgesellschaften, insbesondere solche mit langer Historie, könnten vor der Herausforderung stehen, dass in der Vergangenheit geleistete Gesellschaftereinlagen nicht immer ordnungsgemäß im steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG erfasst worden sind.