Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze (20/12791) sieht unter anderem vor, dass die Meldeschwellen im Intrahandel, wie der Warenaustausch innerhalb der Europäischen Union bezeichnet wird, in Zukunft auf dem Verordnungsweg angehoben werden können. Durch Schaffung der Voraussetzungen für die künftige Anhebung der Meldeschwellen im Intrahandel werde eine Entlastung der Wirtschaft möglich, weil weitere Unternehmen von der Meldepflicht in der Intra-Handelsstatistik befreit werden könnten, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Die Anhebung der Meldeschwellen sei wegen des inzwischen eingeführten Mikrodatenaustauschs mit den Partnerländern möglich geworden.
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25.03.2026
Kryptowerte in der Erbschaftsteuer – was ist, wenn der Zugriff fehlt?
Ein Fall, wie er in der Praxis zunehmend häufig auftritt: Der Erbe weiß, dass der Erblasser früh in Kryptowerte investiert hat und erhebliche Vermögenswerte aufgebaut wurden.

