• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entlastung des BGH: Gesetzentwurf zur Nichtzulassungsbeschwerde

20.04.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Entlastung des BGH: Gesetzentwurf zur Nichtzulassungsbeschwerde

Beitrag mit Bild

©rcx/fotolia.com

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wollen die Regelung zur Nichtzulassungsbeschwerde verlängern. Der von ihnen vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der ZPO soll eine Mehrbelastung der Zivilsenate beim BGH verhindern.

Die Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH ist nur zulässig, wenn der Beschwerdewert der Berufungsentscheidung 20.000 Euro übersteigt. Diese Regelung ist befristet und wird zum 30.06.2018 auslaufen. Mit einer Anschlussregelung soll die geltende Frist um eineinhalb Jahre verlängert werden. Dies ermögliche es, die Entwicklung der Geschäftsbelastung bis Ende 2019 zu beobachten.

Anstieg der Geschäftsbelastung seit 2011

In der Begründung heißt es, dass sich die Belastung des BGH nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses am 01.01.2002 zunächst auf ein erträgliches Maß eingependelt hatte. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des § 522 ZPO am 27.10.2011 sei jedoch ein deutlicher Anstieg der Geschäftsbelastung bei den Zivilsenaten des BGH zu verzeichnen.

(Dt. Bundestag, hib vom 18.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com


15.12.2025

Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Über eine neues Portal können bürokratische Hürden beschrieben und konkrete Verbesserungsvorschläge mit nur sieben Klicks eingereicht werden.

weiterlesen
Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


15.12.2025

Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln unterstreicht die Bedeutung der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung auch bei grob fahrlässigem Verhalten.

weiterlesen
Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank