Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wollen die Regelung zur Nichtzulassungsbeschwerde verlängern. Der von ihnen vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der ZPO soll eine Mehrbelastung der Zivilsenate beim BGH verhindern.
Die Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH ist nur zulässig, wenn der Beschwerdewert der Berufungsentscheidung 20.000 Euro übersteigt. Diese Regelung ist befristet und wird zum 30.06.2018 auslaufen. Mit einer Anschlussregelung soll die geltende Frist um eineinhalb Jahre verlängert werden. Dies ermögliche es, die Entwicklung der Geschäftsbelastung bis Ende 2019 zu beobachten.
Anstieg der Geschäftsbelastung seit 2011
In der Begründung heißt es, dass sich die Belastung des BGH nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses am 01.01.2002 zunächst auf ein erträgliches Maß eingependelt hatte. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des § 522 ZPO am 27.10.2011 sei jedoch ein deutlicher Anstieg der Geschäftsbelastung bei den Zivilsenaten des BGH zu verzeichnen.
(Dt. Bundestag, hib vom 18.04.2018 / Viola C. Didier)