• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entlastung des BGH: Gesetzentwurf zur Nichtzulassungsbeschwerde

20.04.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Entlastung des BGH: Gesetzentwurf zur Nichtzulassungsbeschwerde

Beitrag mit Bild

©rcx/fotolia.com

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wollen die Regelung zur Nichtzulassungsbeschwerde verlängern. Der von ihnen vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der ZPO soll eine Mehrbelastung der Zivilsenate beim BGH verhindern.

Die Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH ist nur zulässig, wenn der Beschwerdewert der Berufungsentscheidung 20.000 Euro übersteigt. Diese Regelung ist befristet und wird zum 30.06.2018 auslaufen. Mit einer Anschlussregelung soll die geltende Frist um eineinhalb Jahre verlängert werden. Dies ermögliche es, die Entwicklung der Geschäftsbelastung bis Ende 2019 zu beobachten.

Anstieg der Geschäftsbelastung seit 2011

In der Begründung heißt es, dass sich die Belastung des BGH nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses am 01.01.2002 zunächst auf ein erträgliches Maß eingependelt hatte. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des § 522 ZPO am 27.10.2011 sei jedoch ein deutlicher Anstieg der Geschäftsbelastung bei den Zivilsenaten des BGH zu verzeichnen.

(Dt. Bundestag, hib vom 18.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


12.02.2026

Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Die Anzeigepflicht des Notars nach § 18 GrEStG ist eine eigenständige Pflicht, verleiht ihm jedoch keine verfahrensrechtliche Stellung im Grunderwerbsteuerverfahren.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Meldung

©sdecoret/fotolia.com


12.02.2026

Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Der Gesetzentwurf legt fest, wie die Vorgaben der KI-Verordnung national umgesetzt werden, bestimmt zuständige Behörden und schafft Rechtssicherheit.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)