• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entlastung des BGH: Gesetzentwurf zur Nichtzulassungsbeschwerde

20.04.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Entlastung des BGH: Gesetzentwurf zur Nichtzulassungsbeschwerde

Beitrag mit Bild

©rcx/fotolia.com

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wollen die Regelung zur Nichtzulassungsbeschwerde verlängern. Der von ihnen vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der ZPO soll eine Mehrbelastung der Zivilsenate beim BGH verhindern.

Die Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH ist nur zulässig, wenn der Beschwerdewert der Berufungsentscheidung 20.000 Euro übersteigt. Diese Regelung ist befristet und wird zum 30.06.2018 auslaufen. Mit einer Anschlussregelung soll die geltende Frist um eineinhalb Jahre verlängert werden. Dies ermögliche es, die Entwicklung der Geschäftsbelastung bis Ende 2019 zu beobachten.

Anstieg der Geschäftsbelastung seit 2011

In der Begründung heißt es, dass sich die Belastung des BGH nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses am 01.01.2002 zunächst auf ein erträgliches Maß eingependelt hatte. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des § 522 ZPO am 27.10.2011 sei jedoch ein deutlicher Anstieg der Geschäftsbelastung bei den Zivilsenaten des BGH zu verzeichnen.

(Dt. Bundestag, hib vom 18.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)