• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entgelttransparenzrichtlinie – Text angenommen

30.01.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Entgelttransparenzrichtlinie – Text angenommen

Der Ausschuss des EU-Parlaments für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) und der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) haben am 25.01.2023 den Trilogkompromiss zur Entgelttransparenzrichtlinie angenommen.

Beitrag mit Bild

©Volha Maksimava/istockphoto.com

Die Entgelttransparenzrichtlinie stellt ein Informationsrecht aller Arbeitnehmer*innen nach ihrer individuellen Gehaltsklasse und dem durchschnittlichen Gehalt nach Geschlecht in den Mittelpunkt. Unternehmen mit mehr als 100 Angestellten sollen Informationen über die Entgeltdifferenz zwischen ihren weiblichen und männlichen Angestellten nationalen Behörden, ihren Angestellten und Gewerkschaften zur Verfügung stellen müssen.

„Gender Pay Gap“ hat die nächste Hürde überschritten

Das EU-Parlament und der DAV hatten einen Schwellenwert von 50 Beschäftigten gefordert (vgl. DAV Stellungnahme 41/21). Wenn die Entgeltdifferenz ohne Rechtfertigung 5 % oder mehr beträgt, soll es eine Überprüfung geben. Bei Verstößen gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts haben die Betroffenen Anspruch auf Schadenersatz. Eine der beiden Co-Berichterstatterinnen, Samira Rafaela (Renew), betonte vor der Abstimmung in den Ausschüssen die Gender-inklusive Sprache des Kompromisses, welche auch nicht binäre Personen einschließe. Die finale Annahme im Plenum ist für Ende März 2023 geplant, auch der Rat muss noch zustimmen.


DAV vom 27.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©peshkova/123rf.com


21.10.2025

Beschäftigte nutzen vermehrt Schatten-KI

Die Nutzung von KI-Tools durch Mitarbeitende nimmt deutlich zu, oft unreguliert und über private Zugänge. Unternehmen sollten daher jetzt handeln.

weiterlesen
Beschäftigte nutzen vermehrt Schatten-KI

Meldung

©jat306/fotolia.com


21.10.2025

Bürokratie: Jeder Zehnte stellt extra Personal ein

325.000 zusätzliche Arbeitskräfte wurden in drei Jahren eingestellt, weil Betriebe die wachsende Bürokratie allein nicht mehr bewältigen konnten.

weiterlesen
Bürokratie: Jeder Zehnte stellt extra Personal ein

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


20.10.2025

Besteuerung von Streubesitzdividenden bei Familienstiftungen

Familienstiftungen, die Streubesitzdividenden erzielen, dürfen Werbungskosten grundsätzlich nur pauschal geltend machen.

weiterlesen
Besteuerung von Streubesitzdividenden bei Familienstiftungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank