• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entgelttransparenz: BAG kippt Hürde für Klage auf Gleichstellung

24.10.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Entgelttransparenz: BAG kippt Hürde für Klage auf Gleichstellung

Arbeitnehmerinnen müssen keine große Statistik vorlegen, um eine Gehaltsbenachteiligung wegen ihres Geschlechts zu belegen. Ein direkter Vergleich mit einem besser verdienenden männlichen Kollegen kann bereits ausreichen, um eine Diskriminierung zu vermuten, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Beitrag mit Bild

©BachoFoto/fotolia.com

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 23.10.2025 (8 AZR 300/24) entschieden, dass für die Vermutung einer Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts bereits der Vergleich mit einem einzelnen Kollegen genügt. Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Diskriminierung ist nicht erforderlich.

Darum ging es im Streitfall

Im vorliegenden Fall verlangte eine Arbeitnehmerin rückwirkend eine Anpassung ihres Gehalts an das höher vergütete Entgelt männlicher Kollegen, die aus ihrer Sicht vergleichbare Tätigkeiten ausübten. Zur Untermauerung ihres Anspruchs verwies sie auf Daten aus einem firmeneigenen Dashboard zur Entgelttransparenz. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte ihre Klage noch abgewiesen, da es einen Einzelvergleich als unzureichend ansah und auf den Median der Entgelte beider Geschlechtergruppen abstellte.

EuGH-Vorgaben klar: Geringeres Entgelt lässt Diskriminierung vermuten

Das BAG widersprach dieser Auffassung. Die geringere Bezahlung einer Frau gegenüber einem männlichen Kollegen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit begründet eine gesetzliche Vermutung für eine Diskriminierung wegen des Geschlechts. Diese Vermutung muss der Arbeitgeber widerlegen, etwa durch objektive Gründe wie unterschiedliche Leistung oder Qualifikation.

Rückverweisung zur Klärung der Widerlegung

Da das Landesarbeitsgericht diese Vermutungswirkung verkannt und den Sachverhalt nicht ausreichend gewürdigt hatte, hob das BAG das Urteil teilweise auf und verwies die Sache zurück. Im neuen Verfahren muss nun geklärt werden, ob der Arbeitgeber die Entgeltbenachteiligung überzeugend erklären kann, auch vor dem Hintergrund eines wenig transparenten Entgeltsystems.


BAG vom 23.10.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


05.12.2025

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

weiterlesen
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Meldung

©moovstock/123rf.com


05.12.2025

Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Das OLG Frankfurt/M. stellt klar, dass nicht jede Zahlung aus Moskau unter die EU-Sanktionen fällt. Was zählt, ist der konkrete Einzelfall.

weiterlesen
Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Steuerboard

Katrin Dorn


05.12.2025

Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 in der durch den Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.

weiterlesen
Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank