• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entgeltabrechnungen als elektronisches Dokument

29.01.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Entgeltabrechnungen als elektronisches Dokument

Arbeitgeber dürfen Lohnabrechnungen digital bereitstellen, sofern Arbeitnehmer ohne Online-Zugang diese im Betrieb einsehen können, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Beitrag mit Bild

© ra2 studio / fotolia.com

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 28.01.2025 (9 AZR 48/24) entschieden, dass Arbeitgeber die Verpflichtung zur Erteilung von Entgeltabrechnungen gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) grundsätzlich auch durch eine digitale Bereitstellung in einem passwortgeschützten Mitarbeiterpostfach erfüllen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn Beschäftigten, die keinen privaten Online-Zugriff haben, eine Einsichtnahme im Betrieb ermöglicht wird.

Papierform versus digitales Postfach

Die Klägerin, eine Verkäuferin in einem Einzelhandelsunternehmen, forderte weiterhin Entgeltabrechnungen in Papierform. Ihr Arbeitgeber hatte die Abrechnungen ab März 2022 ausschließlich elektronisch über ein digitales Mitarbeiterpostfach zur Verfügung gestellt. Grundlage war eine Konzernbetriebsvereinbarung, die den digitalen Zugriff für alle Beschäftigten vorsah und bei fehlender privater Zugriffsmöglichkeit eine Einsicht im Betrieb ermöglichte.

Das Landesarbeitsgericht gab der Klägerin zunächst Recht und erklärte, dass Entgeltabrechnungen zugangsbedürftige Erklärungen seien. Eine Bereitstellung im digitalen Postfach sei nur dann wirksam, wenn der Arbeitnehmer dieses für den Empfang im Rechts- und Geschäftsverkehr bestimmt habe – was die Klägerin bestritt.

Entscheidung des BAG: Digitale Abrechnung grundsätzlich zulässig

Das BAG hob das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Es stellte klar, dass Arbeitgeber die Textform gemäß § 108 Abs. 1 GewO wahren, wenn sie die Abrechnungen in ein digitales Mitarbeiterpostfach einstellen. Die Abrechnung sei eine sogenannte Holschuld, sodass der Arbeitgeber nicht für den tatsächlichen Zugang beim Arbeitnehmer verantwortlich sei. Es reiche aus, dass die Abrechnung an einer elektronischen Ausgabestelle abrufbar sei.

Gleichzeitig betonte das Gericht, dass berechtigte Interessen der Arbeitnehmer zu berücksichtigen sind, insbesondere wenn sie privat keinen Zugang zum Online-Portal haben. In solchen Fällen müsse der Arbeitgeber eine Einsicht im Betrieb ermöglichen.

Ungeklärte Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

Das BAG konnte keine abschließende Entscheidung treffen, da nicht geklärt war, ob der Konzernbetriebsrat für die Einführung und den Betrieb des digitalen Postfachs zuständig war. Diese Frage muss nun das Landesarbeitsgericht im weiteren Verfahren klären.


BAG vom 28.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel


16.01.2026

Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Grunderwerbsteuer soll erneut systematisch reformiert werden. Die Ergänzungstatbestände der Grunderwerbsteuer zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren.

weiterlesen
Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Meldung

nx123nx/123rf.com


16.01.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Reparieren ist besser als Wegwerfen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen es Verbraucher einfacher haben, sich für eine Reparatur zu entscheiden.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


16.01.2026

Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die Steuerberatung modernisieren, bürokratische Hürden abbauen und faire steuerliche Rahmenbedingungen schaffen.

weiterlesen
Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)