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02.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Englischsprachige Kammer für Handelssachen ab Januar 2018

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©7razer/fotolia.com

Das Landgericht Frankfurt beabsichtigt, ab Januar 2018 eine englischsprachige Kammer für Handelssachen einzurichten und damit den Gerichtsstandort Frankfurt nach dem BREXIT zu stärken.

„Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, nach ihrer Wahl die Verhandlung auf Englisch durchzuführen“, erklärte der Präsident des LG Frankfurt Dr. Wilhelm Wolf. „Gerade nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU sehen wir eine Chance, Frankfurt als internationalen Gerichtsstandort zu etablieren. Denn nach dem BREXIT wird es nicht mehr ohne weiteres möglich sein, englische Urteile innerhalb der Europäischen Union zu vollstrecken. Wir werben dafür, internationale Verfahren, die bislang in Großbritannien geführt wurden, nach Frankfurt zu bringen. Frankfurt ist aufgrund seiner Lage, seiner Verkehrs- und Infrastruktur und der besonderen wirtschaftsrechtlichen Kompetenz der richtige Standort.“

Verhandlung auf Englisch

Auf Antrag einer Partei, eine Handelssache auf Englisch zu verhandeln, soll der Rechtsstreit automatisch der englischsprachigen Kammer für Handelssachen zugewiesen werden. Wenn beide Parteien einverstanden sind, kann die Verhandlung auf Englisch durchgeführt werden. Die Hessische Ministerin der Justiz hatte bereits angekündigt, Personal- und Sachmittel für eine Kammer für internationale Finanz- und Handelsverfahren zur Verfügung zu stellen.

(LG Frankfurt, PM vom 02.11.2017 / Viola C. Didier)


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