• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Energiewende: Konzernnachhaftung schließt Haftungslücken der Konzerne

14.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Energiewende: Konzernnachhaftung schließt Haftungslücken der Konzerne

Beitrag mit Bild

Das neue Gesetz stellt sicher, dass Muttergesellschaften für die Verbindlichkeiten ihrer Töchter für Rückbau- und Entsorgungskosten langfristig haften.

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich sowie die Einrichtung der „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)“ beschlossen.

Mit dem Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz wird die Verantwortung für nukleare Rückbau- und Entsorgungskosten, die – bereits nach geltendem Recht – bei den Kernkraftwerksbetreibern liegt, auch im Fall von Konzern-Umstrukturierungen (u. a. Aufspaltung, Kündigung von Unternehmensverträgen) rechtssicher geregelt. Hierzu wird eine sog. eigenständige atomrechtliche Nachhaftung eingeführt, wonach die Muttergesellschaften der Betreiber von Kernkraftwerken für atomrechtliche Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen langfristig haften.

Kommission soll Empfehlungen vorlegen

Daneben wurde mit dem heutigen Kabinettsbeschluss eine „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)“ eingesetzt. Eine erste Arbeitsgrundlage der Kommission sollen die am 10. Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenen Gutachten zur Überprüfung der Rückstellungen im Kernenergiebereich (sog. „Stresstests“) bilden. Ziel ist es, dass die Kommission bis Ende Januar 2016 Empfehlungen vorlegt.

(BMWi / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)