• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Energiekrise: Gesetzentwurf zum Insolvenzrecht vom Bundestag beschlossen

21.10.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Energiekrise: Gesetzentwurf zum Insolvenzrecht vom Bundestag beschlossen

Die Bundesregierung will verhindern, dass gesunde Unternehmen nur deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Energie- und Rohstoffpreise derzeit schwer kalkulierbar sind. Der Bundestag hat nun das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz beschlossen.

Beitrag mit Bild

©vizafoto/fotolia.com

Die Verhältnisse und Entwicklungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten belasten die finanzielle Situation von Unternehmen im Moment sehr. Die schwer berechenbare Entwicklung macht ihnen zudem eine vorausschauende Planung schwierig. Im Hinblick auf diese bestehenden Unsicherheiten und die Energiekrise will die Bundesregierung vermeiden, dass Unternehmen, die im Grunde gesund sind, in die Insolvenz gedrängt werden. Mit einer nun beschlossenen Gesetzesänderung soll eine Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket umgesetzt werden.

Kürzung des Prognosezeitraums

Dazu soll der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung verkürzt werden. Eine Überschuldung kommt nach geltendem Recht dann in Betracht, wenn eine Unternehmensfortführung über einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Diese Zeitspanne soll nun vorübergehend auf vier Monate herabgesetzt werden. Damit würden Unternehmen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Lage der Pflicht entgehen, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen, wenn ihre Fortführung zumindest für vier Monate hinreichend gesichert ist.

Verlängerung der Antragsfrist wegen Energiekrise

Ein weiteres Anliegen der Bundesregierung ist es, überschuldeten, aber noch nicht zahlungsunfähigen Unternehmen mehr Zeit zu verschaffen. Zeit, in der sie sich um eine Sanierung bemühen können. Daher soll die Frist für die Insolvenzantragstellung vorübergehend von jetzt sechs auf acht Wochen hochgesetzt werden.

Die Regelungen sollen schnellstmöglich in Kraft treten und bis zum 31.12.2023 gelten.


Bundesregierung vom 20.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Doris Pöhlmann/Florian Nier


11.09.2024

Grundsteuer: Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Zweifel im vorläufigen Rechtsschutz

Gerichtsverfahren legen erste Tendenzen offen Allen Grundsteuermodellen ist bislang gemein, dass sie von verfassungsrechtlicher Kritik nicht verschont bleiben. So überrascht es wenig, dass seit der Reform bereits erste Entscheidungen vorliegen, in denen die Gerichte ihre verfassungsrechtlichen Einschätzungen mitteilen. Das FG Nürnberg sieht vor dem Hintergrund des erheblichen Bewertungsspielraums des Gesetzgebers keinen Grund zur Beanstandung des

weiterlesen
Grundsteuer: Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Zweifel im vorläufigen Rechtsschutz

Meldung

©Jozef Polc/123rf.com


11.09.2024

Jahressteuergesetz 2024: Mobilitätsbudgets für die Nachhaltigkeitstransformation

Die bisherigen Pauschalbesteuerungsvorschriften werden durch das JStG 2024 um Möglichkeiten zur Nutzung moderner Fortbewegungsmöglichkeiten erweitert.

weiterlesen
Jahressteuergesetz 2024: Mobilitätsbudgets für die Nachhaltigkeitstransformation

Meldung

© mmphoto/fotolia.com


11.09.2024

EuGH stärkt Kündigungsschutz für schwangere Beschäftigte

Einer schwangeren Arbeitnehmerin muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um ihre Kündigung vor Gericht anfechten zu können.

weiterlesen
EuGH stärkt Kündigungsschutz für schwangere Beschäftigte

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank