• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Energiekrise: Gesetzentwurf zum Insolvenzrecht vom Bundestag beschlossen

21.10.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Energiekrise: Gesetzentwurf zum Insolvenzrecht vom Bundestag beschlossen

Die Bundesregierung will verhindern, dass gesunde Unternehmen nur deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Energie- und Rohstoffpreise derzeit schwer kalkulierbar sind. Der Bundestag hat nun das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz beschlossen.

Beitrag mit Bild

©vizafoto/fotolia.com

Die Verhältnisse und Entwicklungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten belasten die finanzielle Situation von Unternehmen im Moment sehr. Die schwer berechenbare Entwicklung macht ihnen zudem eine vorausschauende Planung schwierig. Im Hinblick auf diese bestehenden Unsicherheiten und die Energiekrise will die Bundesregierung vermeiden, dass Unternehmen, die im Grunde gesund sind, in die Insolvenz gedrängt werden. Mit einer nun beschlossenen Gesetzesänderung soll eine Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket umgesetzt werden.

Kürzung des Prognosezeitraums

Dazu soll der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung verkürzt werden. Eine Überschuldung kommt nach geltendem Recht dann in Betracht, wenn eine Unternehmensfortführung über einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Diese Zeitspanne soll nun vorübergehend auf vier Monate herabgesetzt werden. Damit würden Unternehmen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Lage der Pflicht entgehen, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen, wenn ihre Fortführung zumindest für vier Monate hinreichend gesichert ist.

Verlängerung der Antragsfrist wegen Energiekrise

Ein weiteres Anliegen der Bundesregierung ist es, überschuldeten, aber noch nicht zahlungsunfähigen Unternehmen mehr Zeit zu verschaffen. Zeit, in der sie sich um eine Sanierung bemühen können. Daher soll die Frist für die Insolvenzantragstellung vorübergehend von jetzt sechs auf acht Wochen hochgesetzt werden.

Die Regelungen sollen schnellstmöglich in Kraft treten und bis zum 31.12.2023 gelten.


Bundesregierung vom 20.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


11.08.2026

Betriebsleiterwohnung: BFH klärt steuerfreie Grundstücksentnahme

Frühere Entnahmeanträge schützen nicht automatisch jede Wohnung eines landwirtschaftlichen Betriebs vor späterer Besteuerung.

weiterlesen
Betriebsleiterwohnung: BFH klärt steuerfreie Grundstücksentnahme

Meldung

©Egor/fotolia.com


11.08.2026

Stellenabbau und KI: Industriebeschäftigte zunehmend belastet

Der industrielle Wandel ist nicht nur eine wirtschaftliche, sondern zunehmend auch eine persönliche Belastungsprobe für Arbeitnehmer.

weiterlesen
Stellenabbau und KI: Industriebeschäftigte zunehmend belastet

Meldung

©euthymia/fotolia.com


10.08.2026

BFH verschärft Regeln für Stiftungsspenden

Wer Stiftungsspenden über mehrere Jahre abziehen will, muss den Spendenvortrag bereits im Zuwendungsjahr sichern.

weiterlesen
BFH verschärft Regeln für Stiftungsspenden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht