• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Energiekrise: Gesetzentwurf zum Insolvenzrecht vom Bundestag beschlossen

21.10.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Energiekrise: Gesetzentwurf zum Insolvenzrecht vom Bundestag beschlossen

Die Bundesregierung will verhindern, dass gesunde Unternehmen nur deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Energie- und Rohstoffpreise derzeit schwer kalkulierbar sind. Der Bundestag hat nun das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz beschlossen.

Beitrag mit Bild

©vizafoto/fotolia.com

Die Verhältnisse und Entwicklungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten belasten die finanzielle Situation von Unternehmen im Moment sehr. Die schwer berechenbare Entwicklung macht ihnen zudem eine vorausschauende Planung schwierig. Im Hinblick auf diese bestehenden Unsicherheiten und die Energiekrise will die Bundesregierung vermeiden, dass Unternehmen, die im Grunde gesund sind, in die Insolvenz gedrängt werden. Mit einer nun beschlossenen Gesetzesänderung soll eine Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket umgesetzt werden.

Kürzung des Prognosezeitraums

Dazu soll der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung verkürzt werden. Eine Überschuldung kommt nach geltendem Recht dann in Betracht, wenn eine Unternehmensfortführung über einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Diese Zeitspanne soll nun vorübergehend auf vier Monate herabgesetzt werden. Damit würden Unternehmen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Lage der Pflicht entgehen, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen, wenn ihre Fortführung zumindest für vier Monate hinreichend gesichert ist.

Verlängerung der Antragsfrist wegen Energiekrise

Ein weiteres Anliegen der Bundesregierung ist es, überschuldeten, aber noch nicht zahlungsunfähigen Unternehmen mehr Zeit zu verschaffen. Zeit, in der sie sich um eine Sanierung bemühen können. Daher soll die Frist für die Insolvenzantragstellung vorübergehend von jetzt sechs auf acht Wochen hochgesetzt werden.

Die Regelungen sollen schnellstmöglich in Kraft treten und bis zum 31.12.2023 gelten.


Bundesregierung vom 20.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©kebox/fotolia.com


03.02.2026

Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Ein neues Gesetz stärkt ab Juni 2026 die Rechte von Verbrauchern beim Online-Vertragsabschluss und gestaltet das Widerrufsrecht klarer.

weiterlesen
Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Meldung

© bluedesign/fotolia.com


02.02.2026

Länder fordern entschlosseneres Vorgehen gegen Finanzkriminalität

Die Entschließung des Bundesrates vom 30.01.2026 fordert eine effektivere Bekämpfung der
Finanzkriminalität und der Steuerhinterziehung.

weiterlesen
Länder fordern entschlosseneres Vorgehen gegen Finanzkriminalität

Steuerboard

Dmytro Shyshkin


02.02.2026

Tax-Compliance-Praxis: Das finale BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten vom 19.01.2026

Mit Datum vom 19.01.2026 hat das BMF das finale Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten (§ 6e EStG) veröffentlicht.

weiterlesen
Tax-Compliance-Praxis: Das finale BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten vom 19.01.2026
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)