08.05.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Endlich Schutz für WLAN-Betreiber?

Beitrag mit Bild

©georgejmclittle/fotolia.com

Betreiber von Internetzugängen über drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) sollen ihre Dienste Dritten anbieten können, ohne befürchten zu müssen, für Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht werden zu können.

Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (BT-Drs. 18/12202) vor, mit dem der Umfang der Haftungsbeschränkung für Internetzugangsanbieter geregelt werden soll. Darüber hinaus werden diese von einem Großteil der bisher bestehenden Kostentragungspflicht, insbesondere bei Abmahnungen, befreit.

Öffentliches WLAN soll öfter angeboten werden

WLAN-Betreiber sollen von Behörden nicht verpflichtet werden können, Nutzer zu registrieren, ihr WLAN nicht mehr anzubieten oder ein Passwort für die Nutzung zu verlangen. Dies sei aber auf freiwilliger Basis weiter möglich, so die Regierung. Sie erwartet, dass öffentliches WLAN durch die Gesetzesänderung häufiger angeboten werden wird.

WLAN als Baustein der digitalen Infrastruktur

Daran hätten nicht nur Verbraucher und Unternehmen ein Interesse, sondern auch Kommunen wollten ihre Schulen, Bürgerämter oder Bibliotheken mit öffentlichen WLAN anbieten. „WLAN ist mittlerweile ein wichtiger Baustein der digitalen Infrastruktur und Grundlage vieler Geschäftsmodelle und Innovationen“, schreibt die Regierung.

(Dt. Bundestag, hib vom 04.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©beebright/fotolia.com


04.08.2025

Wirtschaftskriminalität auf Rekordniveau

Aktuelle Zahlen des BKA zeigen: Wirtschaftskriminalität ist eine hochgradig schädliche und zunehmend organisierte Form der Kriminalität, die Milliardenverluste verursacht.

weiterlesen
Wirtschaftskriminalität auf Rekordniveau

Meldung

©adiruch/fotolia.com


04.08.2025

IESBA warnt: PE-Investitionen fordern Ethik heraus

PE-Investitionen können erhebliche Auswirkungen auf Ethik und Unabhängigkeit haben. Die Unternehmenskultur sollte aktiv gestärkt werden, um ethischem Druck entgegenzuwirken.

weiterlesen
IESBA warnt: PE-Investitionen fordern Ethik heraus

Meldung

Der Betrieb


01.08.2025

Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Der BFH kippt eine bislang restriktive Auslegung der Finanzverwaltung und erweitert die Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs bei doppelter Haushaltsführung.

weiterlesen
Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank